Ob die Verurteilung einer Islamistin aus dem Allgäu zum Teil neu aufgerollt werden muss, prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof. Die Richter müssen klären, ob die Frau womöglich härter bestraft werden muss. Die Mutter war im Januar 2014 mit ihren damals drei und sieben Jahre alten Töchtern nach Syrien gereist und wurde nach islamischen Recht die Zweitfrau eines “Gotteskriegers”, der sich der Al-Nusra-Front angeschlossen hatte, dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Der BGH will sein Urteil am 27. Oktober verkünden. (Az.: 3 StR 218/15)
Eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Kindesentziehung
Das Landgericht München hatte die Frau nach ihrer Rückkehr aus Syrien wegen Kindesentziehung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Denn sie hatte die Kinder ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters in die Krisenregion gebracht, was strafbar ist.
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat?
Die Bundesanwaltschaft beantragte in Karlsruhe aber, den Fall zum Teil neu aufzurollen: Die obersten Ermittler wollen die 30-jährige aus Immenstadt im Allgäu auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt sehen.
Die Angeklagte habe vorgehabt, im Ernstfall mit Waffengewalt gegen syrische Soldaten vorzugehen. Das reiche für die Verurteilung aus, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Schon im Münchner Prozess hatte die Staatsanwaltschaft deswegen drei Jahre Haft gefordert und war nach dem Urteil in Revision gegangen.
Seine Mandantin habe sich und ihre Kinder jedoch nur verteidigen wollen, widersprach der Anwalt der Angeklagten, Jochen Rüter. Sie sei nicht als Kämpferin in die Region gegangen und Gefechten dort sogar ausgewichen. Die Angeklagte war 2012 zum Islam konvertiert.
Kinder mittlerweile beim Vater
In Karlsruhe war sie entgegen der Ankündigung ihres Anwalts nicht persönlich erschienen. Nach ihrer Verurteilung im Februar kam sie auf freien Fuß. Ihr Anwalt machte keine Angaben dazu, ob sie noch im Allgäu lebt. Die Kinder leben mittlerweile beim Vater.
Strafbarkeit von in Krisenregion ausreisende Islamisten im Fokus
Der Fall gibt dem BGH Gelegenheit, die Strafbarkeit von Islamisten zu präzisieren, die in eine Krisenregion ausreisen. Ihre Zahl nimmt nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz stetig zu und liegt derzeit bei rund 740 Personen. Darunter sind auch immer mehr Frauen: Waren es vor drei Monaten noch annähernd 100 ausgereiste weibliche Islamisten, sind es jetzt rund 150. (dpa)