Sie war am 12. Mai des Vorjahrs in Nußdorf (Flachgau) mit ihrem Auto ins Schleudern geraten und in einen Bach gestürzt. Während sie sich aus dem Wrack befreien konnte, blieben die Freundinnen bis zur Bergung unter Wasser. Sie konnten zwar wiederbelebt werden, starben aber kurz darauf im Spital.
Anklage: Fahrlässige Tötung
Die 19-jährige Unfall-Lenkerin ist beim Bezirksgericht Oberndorf wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. In dem Strafantrag wird ihr überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen. Sie soll mit 90 bis 98 km/h gefahren sein, erlaubt war dort Tempo 70.
Pkw nicht mehr verkehrszulässig
Außerdem wird ihr mangelnde Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und auch mangelnde Fahrpraxis vorgeworfen. Weiters hat das Mädchen laut Strafantrag gegen das Kraftfahrgesetz verstoßen, weil ihr Wagen nicht mehr verkehrszulässig gewesen sein soll. Die Verhandlung führt Richter Thomas Prammer. (APA)