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Zwei bis zehn Jahre Haft nach Überfällen auf NÖ Supermärkte

Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteil noch nicht rechtskräftig
Im Prozess um Raubüberfälle auf niederösterreichische Supermärkte sind vier Litauer am Donnerstag im Landesgericht Krems zu zwei, vier, sieben und zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im Zweifel sei für die Angeklagten entschieden worden, begründete die Richterin die milderen Strafen als bei der teilweise aufgehobenen Entscheidung von Mai 2015. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


“Es kann nicht mit einwandfreier Sicherheit festgestellt werden, dass die Mitbeschuldigten gewusst haben, dass der Erstangeklagte eine Waffe hatte”, sagte die Richterin. Nach der Berufung war das Urteil – sechs, zehn und zwölf Jahre Haft – insbesondere hinsichtlich Paragraf 143 StGB (schwerer Raub) teilweise aufgehoben worden.

Erschwerend wirkten sich bei allen Beschuldigten im Alter zwischen 28 und 32 Jahren die Vorstrafen (zwischen sechs und 19 laut internationalem Strafregister) aus. Der Erstangeklagte erbat sich Bedenkzeit, die drei Mitbeschuldigten nahmen das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Hauptangeklagte, der sich wie im Mai als einziger schuldig bekannt hatte, fasste zehn Jahre Haft aus. Im Mai war der 29-Jährige zu zwölf Jahren verurteilt worden, wobei sich sein Geständnis beide Male mildernd auswirkte. Das Verfahren gegen einen 28-jährigen Beschuldigten war im Mai ausgeschieden worden. Der Balte, der von Supermarktmitarbeiterinnen wiedererkannt worden war, fasste nun vier Jahre aus.

Der 28-jährige Zweitangeklagte wurde zu sieben (statt zu zehn) Jahren verurteilt – neben Raub wurde er auch der Verleumdung und eines Urkundendelikts für schuldig befunden. Der Viertangeklagte (32) erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren – im Mai waren es noch sechs Jahre. Die Haft seit 22. November 2014 bzw. beim Hauptangeklagten seit 2. Jänner 2015 wird den Männern angerechnet.

Alle vier waren erst kurz vor den Überfällen aus der Haft entlassen worden – einer nur einen Tag vor einer Tat in Österreich. Die Mitangeklagten wollten ihren Aussagen zufolge Urlaub in Österreich machen. Ein 32-Jähriger gab an, bei einem versuchten Überfall in betrunkenem Zustand auf dem Rücksitz des Autos geschlafen zu haben.

Den Männern wurden Raubüberfälle in Lebensmittelmärkte verschiedener Handelsketten in Kleinpertholz in der Gemeinde Heidenreichstein (Bezirk Gmünd), in Korneuburg, Krems, Oberhausen in der Gemeinde Groß Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf) und in Böheimkirchen (Bezirk St. Pölten) im Herbst 2014 zur Last gelegt. In Summe waren etwa 18.000 Euro erbeutet worden.

Die Litauer agierten in wechselnder Besetzung, der Ablauf war aber gleich: Ein Mann war der Fahrer, ein oder zwei anderen gingen unmittelbar vor Geschäftsschluss den jeweiligen Supermarkt. An der Kassa wurde eine Waffe gezogen – einer Faustfeuerwaffe täuschend ähnliche Softgun oder einen Schreckschussrevolver – und Geld verlangt oder entnommen. Vor dem mutmaßlich sechsten Coup am 22. November 2014 wurden drei der Beschuldigten in Böheimkirchen von der Polizei gestellt. Der Erstangeklagte flüchtete. Er wurde später festgenommen und ausgeliefert.

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