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Zwei Tote bei Unfall auf Glocknerstraße: Ermittlungen gegen Porsche-Fahrer

Für die beiden Pkw-Insassen kam jede Hilfe zu spät.
Für die beiden Pkw-Insassen kam jede Hilfe zu spät. ©Airclick/Markus Winkler
Nach dem Absturz eines Autos auf der Großglockner-Hochalpenstraße am 24. Juli wird nun gegen den Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern ermittelt. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Montag auf Anfrage der APA mit. Bei dem Unfall kamen zwei Briten ums Leben.
Zwei Tote bei Unfall
Neue Zeugenaussage
Bilder der Unfallstelle


Den Ermittlungen zufolge sei dem 42-jährigen Beschuldigten aus Großbritannien der Unfalltod seiner beiden Landsmänner im Alter von 22 und 25 Jahren aber nicht anzulasten. Der Porsche-Fahrer habe “kein adäquat kausales Fahrverhalten” gesetzt, das den Unfall zwingend herbeigeführt hätte, erläuterte Neher. “Er hatte mit dem Unfall nicht unmittelbar etwas zu tun. Er kam einige Sekunden danach an der Unfallstelle vorbei.”

Pkw stürzt 400 Meter ab

Bei dem Unfall verlor der 22-jährige Brite am Fuscher Törl (2.428 Meter) in einer starken Linkskurve die Kontrolle über seinen PS-starken Seat Leon. Der Wagen durchstieß eine Leitschiene aus Holz und stürzte rund 400 Höhenmeter weit in steiles, felsdurchsetztes Gelände ab. Für den Lenker und seinen 25-jährigen Beifahrer kam jede Hilfe zu spät. Beide wurden aus dem Fahrzeug geschleudert und dürften sofort tot gewesen sein. Augenzeugen schilderten nach dem Unfall, dass sich die Lenker der beiden Fahrzeuge ein Straßenrennen geliefert hätten.

Aufgrund von Zeugenaussagen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der nachfolgende Porschefahrer die körperliche Sicherheit anderer gefährdet habe. Ein Unfallzeuge aus Deutschland berichtete der Polizei, dass der 42-Jährige mit seinem Wagen einige Sekunden nach dem Absturz die Unfallstelle passiert habe. Der Mann sei derart schnell unterwegs gewesen, dass er nur noch mit Mühe und Not vor dem heranbrausenden Porsche die Straße zu Fuß überqueren habe können. Er habe den Lenker mit Zurufen und Handzeichen wegen des verunfallten Seat Leons anhalten wollen. Der Fahrer habe jedoch nur kurz abgebremst, ihn angesehen und sei dann wieder weitergefahren.

Der Pkw stürzte rund 400 Meter ab./Airclick/Markus Winkler
Der Pkw stürzte rund 400 Meter ab./Airclick/Markus Winkler ©Der Pkw stürzte rund 400 Meter ab./Airclick/Markus Winkler

Gefährliche Fahrt auf der Glocknerstraße

Ein anderer Zeuge, der ebenfalls aus Deutschland stammt und zum Unfallzeitpunkt auf einer Aussichtsplattform stand, hatte ebenfalls erklärt, dass der Porsche einige Sekunden nach dem Seat Leon an der Unfallstelle vorbeigefahren sei und Anhaltezeichen ignoriert hätte. Wie gefährlich die Fahrt der beiden britischen Lenker gewesen sein muss, erzählte ein Autofahrer aus Kärnten: Er war mit seiner Frau und seinen vier Kindern talwärts unterwegs, als ihm zwei Autos mit hoher Geschwindigkeit über die Fahrbahnmitte hinaus entgegen kamen. Er habe nach rechts ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden, schilderte der Kärntner.

Der Staatsanwaltschaft zufolge ist der Porsche-Fahrer unter Missachtung einer der Straße angepassten Geschwindigkeit so knapp an Verkehrsteilnehmern vorbeigefahren, dass ihr Leben in Gefahr war. Der frühere österreichische Radrennfahrer Peter Muckenhuber, der zum Unfallzeit mit seiner Tochter und deren Freund mit dem Fahrrad auf der Glocknerstraße unterwegs war, habe von einem äußerst knappen Abstand berichtet, sagte Neher.

Porsche-Fahrer nicht unmittelbar an Unfall beteiligt

Aufgrund all dieser Zeugenaussagen habe das Fahrverhalten des 42-jährigen Briten eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit hervorgerufen, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Zeit-Weg-Strecke der Briten zeige aber, dass der Porsche nicht unmittelbar dem Seat Leon nachgefolgt sei. “Er war nicht unmittelbar beteiligt.” Ein Strafantrag gegen den Beschuldigten wurde noch nicht bei Gericht eingebracht.

Der 22-jährige Lenker des Unfallfahrzeuges, der offenbar viel zu schnell unterwegs war, hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigenverantwortlich gehandelt. Auch wenn sich die beiden Briten ein privates Rennen geliefert hätten, so wäre der 42-Jährige nicht für den Unfalltod der beiden verantwortlich zu machen. “Für seine gewählte Geschwindigkeit ist der Fahrer selbst verantwortlich.” Bei der Rallye sei es auch nicht um Zeit gegangen, sagte Neher. Die Briten waren Teilnehmer der “Great European Rally 2015” – einer achttägigen Rundfahrt von Brüssel nach Budapest ohne Zeitvorgabe und Sonderprüfungen.

(APA)

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