Vor allem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs wurde der unbescholtene 19-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der psychisch kranke Pädophile in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig; der von Sascha Lumper verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Klingenschmid nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Im Wesentlichen geständig
Der angeklagte Untersuchungshäftling war im Wesentlichen geständig. Demnach hat der 19-Jährige im August in einem Einkaufszentrum im Bezirk Feldkirch einen sechsjährigen Buben in eine WC-Kabine geschubst und ihn dort über der Kleidung im Intimbereich betastet. Dazu erfolgte der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und geschlechtlicher Nötigung.
Des Weiteren hat der Angeklagte im September 2015 in einer Unterländer Tankstellen-Toilette einen elfjährigen Buben vergeblich dazu aufgefordert, sich von ihm in einer WC-Kabine unsittlich berühren zu lassen. Diesen Vorfall werteten die Richter als versuchten sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Dazu betrug der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen null bis fünf Jahre Haft.
Als sexuelle Belästigung wurde gewertet, dass der 19-Jährige einen volljährigen Mitbewohner unter dem Pyjama im Intimbereich berührt hat. Außerdem wurden auf seinem Smartphone 26 Videos mit verbotener Kinderpornografie sichergestellt.
Sauerstoffmangel
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, der Angeklagte sei wegen Sauerstoffmangels bei seiner Geburt psychisch behindert, eingeschränkt zurechnungsfähig und wegen seiner homoerotischen Pädophilie gefährlich. Der 19-Jährige dürfe nach einer Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einem psychiatrischen Gefängnis damit rechnen, nach zwei bis drei Jahren entlassen zu werden.