14 Monate Haft für Alkolenker nach tödlichem Radunfall

Mathias FischerMathias Fischer
Handschellen werden einer Person angelegt, die eine goldene Ehering trägt.
© Polizei (Symbolbild)

Ein 57-jähriger Lieferant ist am Landesgericht St. Pölten wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er hatte im November 2025 in Pressbaum eine Radfahrerin mit seinem Kastenwagen erfasst. Die 37-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

Das Urteil am Mittwoch lautete auf 14 Monate Haft, davon zehn bedingt. Der Mann aus dem Bezirk Horn zeigte sich in der Einzelrichterverhandlung geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Unfall ereignete sich am 17. November 2025 gegen 6 Uhr morgens in Pressbaum im Bezirk St. Pölten. Der Lieferant war mit seinem Kastenwagen unterwegs, als er bei Dunkelheit, Nieselregen und schlechter Sicht eine Radfahrerin übersah. Diese wollte offenbar links abbiegen.

Durch den Zusammenstoß wurde die Frau auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Ein 19-jähriger Pkw-Lenker leitete eine Vollbremsung ein, konnte aber nicht mehr rechtzeitig anhalten. Die 37-Jährige aus dem Bezirk St. Pölten wurde unter dem Fahrzeug eingeklemmt und verstarb. Die Obduktion ergab ein Polytrauma.

Restalkohol deutlich höher als angegeben

Rund eine Stunde nach dem Unfall wurde bei dem Angeklagten ein Alkoholwert von 0,5 Promille festgestellt. Der 57-Jährige hatte angegeben, am Vorabend mit Freunden „zwei bis drei Bier“ getrunken zu haben. Beim Aufstehen gegen 1 Uhr habe er sich „normal wie immer“ gefühlt.

Ein Sachverständiger widersprach dieser Darstellung. Der gemessene Wert sei mit dem angegebenen Konsum „nicht vereinbar“. Stattdessen ging der Experte davon aus, dass der Mann am Vortag zweieinhalb bis viereinhalb Liter Bier getrunkt habe.

„Es tut mir wirklich sehr leid“, sagte der Angeklagte, der ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht erschien. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er noch Restalkohol im Blut gehabt habe. Seit dem Unfall ist der 57-Jährige arbeitslos.

Radfahrerin war vorschriftsmäßig ausgestattet

Die verstorbene Radfahrerin hatte eine Warnweste und einen Helm getragen. Sowohl das Front- als auch das Hecklicht ihres Fahrrads waren eingeschaltet. Laut einem Gutachten wäre ein rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen. Der Lenker des Kastenwagens hätte demnach knapp vier Sekunden Zeit gehabt, um zu reagieren.

Das Verfahren gegen den 19-jährigen Pkw-Lenker wurde eingestellt. Er und seine Beifahrerin sagten als Zeugen aus und berichteten ebenfalls von schlechter Sicht und leichtem Nebel.

Teilzahlungen an Hinterbliebene zugesprochen

Strafmildernd wirkten sich das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten aus. Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung liegt bei bis zu drei Jahren.

Dem Ehemann und den beiden Söhnen der Verstorbenen wurden jeweils 5.000 Euro zugesprochen, der Mutter 2.500 Euro. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Angeklagte meldete volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Strafe. Der Vertreter der Privatbeteiligten gab keine Erklärung ab.

Quelle: APA

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