16-Jähriger wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft verurteilt

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein Jugendlicher muss wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung für zwei Jahre ins Gefängnis. Er hatte im Herbst 2025 einen 15-jährigen Mithäftling in der Justizanstalt Eisenstadt misshandelt und sexuell missbraucht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am Dienstag hat das Wiener Landesgericht einen 16-Jährigen zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Jugendliche wurde der Vergewaltigung, der Körperverletzung, der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung schuldig gesprochen. Er hatte im Herbst 2025 einen damals 15 Jahre alten Mithäftling misshandelt und am Ende sexuell missbraucht. Das Opfer war ihm körperlich deutlich unterlegen.

Der bereits vier Mal vorbestrafte Angeklagte bekannte sich formal schuldig, verharmloste die Taten in seiner Verantwortung jedoch. Der Vorsitzende des Schöffensenats stellte in der Urteilsbegründung klar: „Wir haben keine Zweifel an den Angaben des Zeugen.“ Das Opfer erhielt für die erlittenen seelischen und körperlichen Schmerzen 1.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Betroffene war nicht als Zeuge geladen, seine kontradiktorische Aussage aus dem Ermittlungsverfahren wurde auf Video aufgezeichnet. Diese Aufnahme wurde im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.

Zweieinhalb Jahre Haft insgesamt

Zusätzlich zur verhängten Strafe wurde dem wegen Vermögensdelikten massiv vorbestraften Jugendlichen eine offene, zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Haftstrafe widerrufen. Insgesamt muss der Staatenlose nun zweieinhalb Jahre absitzen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm er das Urteil an. Auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Verlegung nach Stromausfall

Die Gewalttaten ereigneten sich in einem Drei-Personen-Haftraum auf der Jugendabteilung der Justizanstalt Eisenstadt. Eigentlich waren der Angeklagte und das Opfer in der JA Josefstadt untergebracht. Wegen eines Stromausfalls mussten sie jedoch Mitte September 2025 von Wien ins Burgenland verlegt werden. Dort dürfte der körperlich deutlich kräftigere Angeklagte Gefallen am Quälen des schwächeren Mitgefangenen gefunden haben.

Beinahe täglich schlug er den 15-Jährigen mit Fäusten, meistens auf die Oberarme, aber auch ins Gesicht. Der Betroffene erlitt ein Hämatom am rechten Auge. Auch gewürgt haben soll er den Mithäftling. Eines Nachts um 2 Uhr sprühte er dem Schlafenden Rasierschaum ins Gesicht, fixierte den Erwachenden am Bett und rasierte ihm eine Augenbraue ab.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, warum es zu „Problemen“ gekommen sei, verwies der Angeklagte auf Diskussionen übers Fernsehprogramm: „Er dachte, er wäre der Oberchecker.“ Dabei sei sein Zellengenosse „klein und schmal“ gewesen: „Man hat Mitleid mit ihm.“ Er habe „versucht, mich zurückzuhalten.“

Vergewaltigung mitten in der Nacht

Am Ende kam es – wieder mitten in der Nacht – zu einem schweren sexuellen Übergriff, der den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllte. Der Betroffene meldete am nächsten Tag zunächst die Misshandlungen. Von der sexuellen Gewalt erzählte er – wohl aus Scham – erst etwas später. Daraufhin wurden die zwei Jugendlichen von Eisenstadt zurück nach Wien in die JA Münnichplatz verlegt.

Täter und Opfer kurzzeitig wieder in derselben Zelle

Dabei bekleckerte sich der Strafvollzug nicht mit Ruhm. Der Täter und sein Opfer landeten nämlich kurzzeitig wieder in derselben Zelle, was in der Verhandlung zur Sprache kam und nicht nur bei den Schöffen für Verwunderung sorgte. Das jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt musste am Münnichplatz neuerlich über das ihm Widerfahrene sprechen, um nicht mit seinem Peiniger eingesperrt zu bleiben.

Quelle: APA

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