16 Monate Haft nach tödlichem Crash auf B1 in Ardagger

Ein 41-Jähriger ist am Landesgericht St. Pölten zu 16 Monaten Haft verurteilt worden, elf davon bedingt. Er hatte mit 1,66 Promille einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein 64-jähriger Oberösterreicher ums Leben kam.
Am Dienstag fiel am Landesgericht St. Pölten ein nicht rechtskräftiges Urteil gegen einen Mann aus Rumänien. Der 41-Jährige hatte am 31. Juli heuer auf der B1 in Ardagger (Bezirk Amstetten) mit seinem Klein-Lkw einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem Fahrzeug eines 64-jährigen Oberösterreichers, der noch an der Unfallstelle verstarb. Der Angeklagte hatte zum Unfallzeitpunkt 1,66 Promille Alkohol im Blut.
Geständnis vor Gericht
In der Einzelrichterverhandlung bekannte sich der Beschuldigte schuldig. „Es tut mir schrecklich leid“, erklärte er vor Gericht. Nach eigenen Angaben hatte er am Unfalltag ab Mittag auf einer Baustelle gemeinsam mit einem Kollegen vier oder fünf Bier sowie zwei Fläschchen Jägermeister konsumiert. Anschließend setzte er sich hinter das Steuer seines Pritschenwagens.
Zeugen berichteten von Schlangenlinien
Mehrere Zeugen schilderten, dass der Angeklagte bereits vor dem Zusammenstoß am Nachmittag über längere Zeit in Schlangenlinien unterwegs gewesen war. Ein Autofahrer, der direkt hinter dem Klein-Lkw fuhr, berichtete: „Er ist einige Male auf die Gegenfahrbahn gekommen.“ Seine Partnerin, die als Beifahrerin dabei war, sagte aus: „Ich habe mich zu Tode gefürchtet.“ Sie hatte ihren Partner gebeten, Abstand zu dem Pritschenwagen zu halten.
Ein weiterer Zeuge, der vor dem Angeklagten unterwegs war, erzählte, der Klein-Lkw sei mehrmals „knapp aufgefahren“. Unmittelbar vor dem Unfall dürfte der 41-Jährige plötzlich nach links gelenkt haben. Der entgegenkommende 64-Jährige habe „keine Chance“ gehabt, so der Zeuge. Der Oberösterreicher konnte nur noch tot aus seinem Fahrzeug geborgen werden. Der Unfallverursacher wurde mit Verletzungen ins Spital eingeliefert.
Schwere Folgen für die Hinterbliebenen
Einer der beiden Privatbeteiligtenvertreter betonte, der Angeklagte habe ein Leben ausgelöscht und mehrere zerstört. Die drei Kinder des Verstorbenen – zwei Söhne und eine Tochter – hatten nach eigenen Aussagen eine enge Beziehung zu ihrem Vater. Einige von ihnen nahmen nach dem Unfall psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.
Verteidiger Marius Hortolomei bat um eine milde Strafe und eine Chance für seinen Mandanten. Auch der Angeklagte sei von dem Unfall stark mitgenommen.
Urteil und Schadenersatz
Der 41-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung nach Paragraf 81 Absatz zwei Strafgesetzbuch schuldig gesprochen. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich das Geständnis und die Unbescholtenheit mildernd aus. Das Gericht verhängte 16 Monate Haft, davon elf bedingt.
Der Witwe und zwei der drei Kinder wurden rund 6.500 Euro für Kosten im Zusammenhang mit dem Begräbnis zugesprochen. Mit den übrigen Ansprüchen wurden die Angehörigen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligtenvertreter keine Erklärung abgaben.
Quelle: APA
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