18-Jähriger nach Amoklauf-Drohung bei Maturaball verurteilt

Ein Schüler aus dem Bezirk Mödling hat am Maturaball im Oktober mit einem Amoklauf gedroht. Am Montag wurde der mittlerweile 18-Jährige am Wiener Landesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Mödling ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden. Der Schüler hatte im Oktober vergangenen Jahres auf dem Maturaball angekündigt, einen Amoklauf an seiner Schule durchzuführen. Das Gericht verhängte eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe und ordnete Bewährungshilfe an. Zusätzlich muss sich der Verurteilte einer Psychotherapie unterziehen.
Der damals noch 17-Jährige hatte bei der Feier mit einer neuen Mitschülerin gesprochen. Als diese ihn fragte, was er nach der Matura plane, antwortete er, er werde als Erstes einen Amoklauf an der Schule durchführen. Die 19-jährige Zeugin schilderte vor dem Schöffensenat, die Aussage sei mit großer Ernsthaftigkeit erfolgt und habe sie extrem erschreckt. Sie habe sich einem Lehrer anvertraut. Der Mitschüler habe auf sie wie ein Außenseiter gewirkt.
Verteidiger sprach von „üblem Scherz“
Der Angeklagte begründete seine Äußerung mit Alkoholkonsum und emotionaler Verwirrung. Er sei von der Schulleitung von der Sportwoche ausgeschlossen worden, weil die Direktorin ihn als Risiko eingestuft habe. Das sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen. „Es war ein gewisser Unmut in mir“, erklärte er. Die Direktorin sei ihm unsympathisch gewesen, da sei ihm der verunglückte Scherz herausgerutscht. An eine Umsetzung habe er nie gedacht.
Sein Verteidiger bezeichnete die Drohung als „besonders üblen und schlechten Scherz“. Sein Mandant sei ein provokanter Typ, der sicher ein guter Anwalt werde, wenn er einmal Jus studiere.
Zusätzliche Verurteilung wegen Bestechungsversuch
Der Schöffensenat sah den Tatbestand der gefährlichen Drohung als erfüllt an. Die Aussage sei geeignet gewesen, die am Maturaball versammelte Schulgemeinschaft in Furcht und Unruhe zu versetzen.
Zusätzlich wurde der 18-Jährige wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch schuldig gesprochen. Er hatte im November einer Polizistin 50 Euro angeboten, damit sie ihm einen beschlagnahmten Nikotin-Beutel zurückgebe. Die Beamtin hatte dem Burschen wenige Tage vor seinem 18. Geburtstag das Snus abgenommen. Nach dem niederösterreichischen Jugendgesetz dürfen Personen unter 18 Jahren kein Snus besitzen.
Der Verurteilte erbat sich nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab zunächst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: APA
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