18 Jahre Haft nach Attacke mit Holzsessel in Graz

Ein 42-Jähriger wurde in Graz wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte im November letzten Jahres seine Mitbewohnerin mit einem Holzsessel attackiert und ihr 16 Knochenbrüche zugefügt. Das Gericht ordnete zusätzlich zur Haftstrafe eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Am Donnerstag verhängte das Gericht in Graz eine 18-jährige Haftstrafe gegen einen Mann aus der Steiermark. Die Geschworenen befanden ihn des versuchten Mordes für schuldig. Im November vergangenen Jahres hatte er seine Mitbewohnerin derart brutal mit einem Holzsessel geschlagen, dass die Frau 16 Knochenbrüche erlitt. Neben der Haftstrafe verfügte das Gericht die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Attacke nach Alkohol- und Medikamentenkonsum
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er habe die Frau nicht töten wollen. Der Tag sei zunächst ruhig verlaufen, er habe gekocht, beide hätten Bier getrunken. Dann habe er zusätzlich zwei Benzodiazepine eingenommen. „Dann ist bei mir Schicht im Schacht“, erklärte der 42-Jährige. An die Tat könne er sich nicht erinnern.
Dem Beschuldigten fiel jedoch ein, dass er in seinem Zimmer Serien angesehen habe, als die Frau hereingekommen sei und ihn angeblich bedrängt habe. Sie habe sich abfällig über seine Kinder geäußert, woraufhin er zum Holzsessel gegriffen und auf sie eingeschlagen habe. Danach habe er das bewusstlose Opfer am Boden liegen gelassen und sei weggegangen.
Opfer schleppte sich schwerverletzt ins Stiegenhaus
Die 54-Jährige kam nach einiger Zeit wieder zu Bewusstsein und konnte sich ins Stiegenhaus schleppen, wo eine Nachbarin Hilfe holte. Der Angeklagte versuchte, die Schuld zu relativieren. Die Frau, bei der er erst wenige Wochen gewohnt hatte, habe ihn ebenfalls wiederholt geschlagen. „Wir waren beide Opfer“, meinte er.
Das Opfer sagte in Abwesenheit des Angeklagten aus. Die Frau leidet noch immer an den Folgen der zahlreichen Brüche. Aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung konnte sie nicht mehr rekonstruieren, wie es zur Tat kam. Sie habe am Boden gelegen und sich nicht bewegt. Auf die Frage des Richters, ob sie Angst um ihr Leben gehabt habe, antwortete sie: „Auf jeden Fall.“ Nach einer Phase der Bewusstlosigkeit sei sie auf allen vieren zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.
Gutachten attestiert Persönlichkeitsstörung
Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte beim Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr weiterer Straftaten. Die Laienrichter folgten der Empfehlung des Gutachters und ordneten die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Quelle: APA
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