18 Monate Haft nach Gewalt gegen Ex-Partnerin in NÖ

Ein Mann wurde am Mittwoch in Korneuburg zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, weil er seine frühere Lebensgefährtin verletzt und misshandelt hat. Sechs Monate muss er unbedingt absitzen, der Vorwurf des versuchten Mordes wurde von den Geschworenen verneint.
Das Landesgericht Korneuburg hat einen Mann wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsentziehung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte muss insgesamt 18 Monate ins Gefängnis, wobei sechs Monate unbedingt und zwölf Monate bedingt sind.
Die Geschworenen hatten den Vorwurf des versuchten Mordes, der dem Mann ebenfalls zur Last gelegt worden war, abgelehnt. Die Verhandlung hatte am 11. Juni begonnen.
Würgeangriff und Bedrohung mit Schere
Dem 1998 geborenen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 28. November des Vorjahres in Korneuburg seine damalige Partnerin attackiert zu haben. Er soll sie am Hals gepackt und zu Boden geworfen haben. Danach habe er sich auf die Frau gesetzt, ihr mit einer Hand Mund und Nase zugehalten und sie mit der anderen Hand gewürgt.
Zudem soll er die Frau mit einer spitzen Schere bedroht haben. Das Opfer wehrte sich, kratzte und biss den Mann im Gesicht und am Auge und konnte in die Küche flüchten.
Jahrelange Misshandlungen und Freiheitsentzug
Zwischen März 2023 und November 2025 soll es in Wien und Korneuburg zu wiederholten Misshandlungen gekommen sein. Der Angeklagte soll die Frau mehrfach mit einem Messer bedroht sowie geschlagen, gewürgt und gestoßen haben.
In Wien soll er die Frau zwei Tage und Nächte lang in einem Zimmer eingesperrt haben. Dabei habe sie weder Zugang zu Wasser und Essen noch zur Toilette gehabt.
Enthaftung nach Urteil
Den unbedingten Teil der Strafe hat der Verurteilte bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Deshalb wurde er am Mittwoch nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen. Das Opfer erhält vom Täter eine Zahlung von insgesamt 1.410 Euro.
Hilfe für Betroffene: In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Unterstützung bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555 (www.frauenhelpline.at), beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (www.aoef.at), beim Frauenhaus-Notruf unter 057722, bei den Österreichischen Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217 (www.gewaltschutzzentrum.at) sowie beim Polizei-Notruf 133.
Quelle: APA
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