21 Monate Haft nach Hitlergruß bei Stadtfest

Pia ProdingerPia Prodinger
Polizistin in Uniform mit Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug in Österreich
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein 35-Jähriger ist in St. Johann wegen Wiederbetätigung zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte bei einem Stadtfest während des Liedes „L'amour toujours“ den Hitlergruß gezeigt, so der ORF.

Die Geschworenen sprachen den Mann am Dienstag mit acht zu null Stimmen schuldig. Die Strafe wurde bedingt nachgesehen, die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Verurteilte ist verheiratet, hat drei Kinder und war bereits wegen Gewaltdelikten gegen seine Ehefrau vorbestraft.

Polizistin beobachtete Hitlergruß aus wenigen Metern

Eine Polizistin gab in ihrer vor Gericht verlesenen Aussage an, der Angeklagte habe sich während des Songs von seinem Platz erhoben. Fünf bis zehn Sekunden lang habe er für sie klar erkennbar den Hitlergruß gezeigt. Die Geste habe provokant gewirkt, weil er sie und ihre Kolleginnen aus nur wenigen Metern Distanz direkt angeblickt habe. Bekannte des Mannes hätten versucht, seinen rechten Arm herunterzuziehen.

Lied gilt als „Deckungsmelodie für neonazistische Parolen“

Staatsanwalt Marcus Neher bezeichnete in seinem Eröffnungsplädoyer das Lied „L'amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D'Agostino als problematisch. Es gelte als „Deckungsmelodie für neonazistische Parolen“. Im Jahr 2024 hatte ein auf Sylt gefilmtes Video für Aufregung gesorgt, weil junge Rechte zu dem ursprünglich harmlosen Hit aus 2001 „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ grölten. Das Phänomen verbreitete sich danach in rechtsextremen Kreisen.

Das Justizministerium berichtete Ende Juli in einer Anfragebeantwortung an die Grünen von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren. Viele Fälle wurden jedoch eingestellt, weil die subjektive Tatseite nicht verwirklicht war. Für eine Verurteilung müssten Begleitumstände wie der Hitlergruß oder zusätzliche einschlägige Phrasen vorliegen.

Angeklagter entschuldigte sich vor Gericht

Der 35-Jährige sagte am Dienstag: „Ich möchte mich entschuldigen.“ Sein Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden habe. Bei der ersten Einvernahme kurz nach dem Vorfall hatte er knapp über zwei Promille. Die Richterin betonte, laut Staatsschutz gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann bereits einschlägig in Erscheinung getreten sei.

Im Ermittlungsverfahren hatte sich der Mann nicht geständig gezeigt. Er gab damals an, nur die rechte Hand gehoben zu haben, dies sei aber kein Hitlergruß gewesen. Wegen der Vorstrafen wurde die Strafe als Zusatzstrafe verhängt. Der Angeklagte befindet sich nach eigenen Angaben derzeit in einer Alkohol- und Aggressionstherapie.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3371237/

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