36-Jähriger wegen Mordes an Mitbewohner vor Gericht

Ein Mann steht in Wien wegen Mordes vor Gericht. Er soll im Frühjahr seinen Mitbewohner erwürgt und die Leiche wochenlang in der Wohnung aufbewahrt haben. Der Angeklagte spricht von einem Unfall.
Am Landesgericht Wien wurde am Freitag gegen einen 36-Jährigen verhandelt, dem vorgeworfen wird, im Frühjahr einen 41-jährigen Bekannten in Wien-Penzing getötet zu haben. Der Beschuldigte bestreitet, den Mann vorsätzlich umgebracht zu haben. Laut seiner Verteidigerin Anita Schattner sei der Tod des Opfers bei einer Auseinandersetzung unbeabsichtigt eingetreten. Nach der Tat habe er den Leichnam in Plastikfolie gewickelt und mehrere Wochen in seiner Wohnung belassen.
Langjährige Bekanntschaft endete tödlich
Die beiden Männer kannten sich seit einem Jahrzehnt und hatten im Lauf der Zeit eine Freundschaft entwickelt. Beide waren arbeitslos. Die Anklage beschreibt den 36-Jährigen als psychosozial verwahrlost mit Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie Verbindungen zur Suchtmittelszene. Auch der 41-Jährige soll verschiedene Substanzen konsumiert haben. Irgendwann zog er beim Angeklagten ein.
Eskalation wegen umgekippter Flasche
Der Streit entzündete sich an einem Vorfall, der zunächst belanglos erschien: Der 36-Jährige stieß die halbvolle Wodkaflasche seines Mitbewohners um. Daraus entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, bei der beide Männer sich gegenseitig mit leeren Bierflaschen auf den Kopf schlugen. Schließlich stürzten sie aufs Bett, wo der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft „in Rage“ den anderen Mann würgte, „bis er nicht mehr atmete, bis er starb“.
Der Beschuldigte schilderte den Vorfall anders: „Wir sind runtergedonnert. Ich bin auf ihn draufgefallen in der Brustgegend und mit dem Knie so reing'fahren in der Halsgegend“, sagte er aus. Sein Knie sei „deppert in der Brust g'hängt“. Plötzlich habe der 41-Jährige anders geklungen, sodass er gemerkt habe, dass etwas passiert sein müsse. Er habe versucht, eine Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen: „Ich hab' leider nie einen Erste Hilfe-Kurs gemacht.“ Nach 20 Minuten sei ein Pfeifton zu hören gewesen – für ihn das Zeichen, dass das Opfer gestorben war.
Keine Rettung gerufen
Auf die Frage des Richters, weshalb er keinen Notruf abgesetzt habe, antwortete der Angeklagte, er sei sich sicher gewesen, dass der Mann tot war. Er habe die Leiche in Kunststofffolie eingewickelt, mit einer Plane abgedeckt und das Bett darüber geschoben, „damit ich das Opfer nicht sehen muss. Aus den Augen, aus dem Sinn“.
Die stark verweste Leiche wurde erst in der Nacht auf den 3. April gefunden. Nachbarn hatten wegen des Geruchs die Polizei verständigt. Ein Gerichtsmediziner stellte fest, dass eine Halskompression durch längeres Würgen die Todesursache war.
Bei der Obduktion wurden außerdem Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich entdeckt, die möglicherweise erst nach dem Tod entstanden sind. Die Anklageschrift schließt daher nicht aus, dass der Angeklagte versucht haben könnte, die Leiche zu zerstückeln.
Quelle: APA
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