400 Menschen demonstrieren gegen Tierquälerei in Traismauer

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Rund 400 Personen sind am Donnerstagnachmittag einem spontanen Protestaufruf des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) gefolgt. Sie demonstrierten vor einem Mastbetrieb in Traismauer im Bezirk St. Pölten-Land, der seit Jahren wegen Tierquälerei in der Kritik steht.

Am Donnerstagnachmittag (27. August 2026) versammelten sich etwa 400 Menschen zu einem friedlichen Protest vor einem umstrittenen Mastbetrieb in Traismauer. Der VGT hatte spontan zu der Kundgebung aufgerufen. Der landwirtschaftliche Betrieb steht seit mindestens 2013 nach mehrfachen Aufdeckungen von Tierquälerei massiv in der Kritik.

Gegen den ursprünglichen Betreiber gilt seit 2023 ein Tierhaltungsverbot. Derzeit führt seine Frau den Betrieb weiter, gegen sie läuft ebenfalls ein Verfahren bezüglich eines Tierhaltungsverbots.

Demozug durch Traismauer

Der Protestzug startete von der Kremser Straße und bewegte sich durch das Siedlungsgebiet bis zum Mastbetrieb. Dort endete die Demonstration als friedliche Mahnwache mit Ansprachen. Auf zahlreichen Plakaten wurden die Behörden zur Verantwortung gerufen, darunter mit Sprüchen wie „Kontrolliert, dokumentiert, ignoriert?“.

David Richter, Campaigner des VGT, äußerte sich zur Empörung der Demonstrierenden: „Es ist nicht nachzuvollziehen, was noch passieren muss, damit die Behörden endlich durchgreifen können. Dieser Fall zeigt wie kein anderer auf, wo die größten Schwächen im behördlichen und rechtlichen System zum Schutz der Tiere sind.“

Kritik an Kontrollsystem

Der VGT kritisiert, dass selbst unangekündigte Behördenkontrollen nur das ahnden können, was unmittelbar wahrgenommen wird. Missachtungen von Tierhaltungsverboten im landwirtschaftlichen Bereich seien so kaum zu bestrafen. Richter schlägt Plausibilitätsprüfungen vor: „Man muss sich schon die Frage stellen, ob ein Betrieb weitergeführt werden kann, wenn eine oder sogar zwei Hauptverantwortliche aufgrund von Tierhaltungsverboten keine Arbeit mit den Tieren verrichten dürfen.“

Besonders die dokumentierte Gewalt gegen Tiere entsetzte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Laut Richter schlägt die derzeitige Betreiberin in Aufnahmen zwei Ziegen mit einer Mistgabel gegen den Kopf. Solch brutaler Umgang mit Tieren sei bei behördlichen Kontrollen kaum wahrzunehmen.

Keine Kontrolle seit VGT-Anzeige

Erschüttert zeigten sich die Demonstrierenden darüber, dass seit der Anzeige des VGT am Montag, 24. August, offenbar keine erneute behördliche Kontrolle stattgefunden haben soll. Die Aussagen von Landesrätin Susanne Rosenkranz, wonach die Aufdeckungsbilder nicht den aktuellen Zuständen entsprächen, beruhen laut VGT nicht auf einer Kontrolle in dieser Woche, sondern auf jener vom 12. August.

Richter dazu: „Die Bilder, die der VGT bekommen hat, stammen aus der zweiten August-Woche, also nur wenige Tage vor der behördlichen Kontrolle, in der ebenfalls Missstände festgestellt wurden. Wenn nun von unterschiedlichen Zuständen im Betrieb die Rede ist, dann zeigt das nur, wie schnell sich hier die Lage für die Tiere ändern kann.“

Forderung nach härteren Strafen

Die Landesveterinärdirektion teilte bereits am Tag nach der Aufdeckung mit, dass die rechtlichen Mittel im Bezug auf den Skandalbetrieb ausgeschöpft seien. Für die Tierschutz-Expertinnen und -Experten des VGT ist das schwer nachvollziehbar. Richter kritisiert, dass es selbst bei weitgreifenden Übertretungen oft lediglich Nachbesserungsaufträge gebe statt Verfahren oder Strafen nach dem Tierschutzgesetz.

„Womöglich würden sich Betriebe, die über Jahre hinweg Rinder in Gülle-Seen halten oder Ziegen und Schafe in den Buchten sterben lassen, eher ändern, wenn Tierquälerei konsequent und hart bestraft wird“, so Richter. Laut Landesrätin Rosenkranz wurde der Betrieb in den letzten vier Jahren 30-mal kontrolliert. Der VGT fragt, wie oft es dabei Übertretungen gab und welche Konsequenzen diese hatten.

Der VGT hat eine Petition gestartet und appelliert an die Verantwortlichen, den Ruf aus der Bevölkerung ernstzunehmen.

Quelle: OTS

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