54-Jähriger wegen Mordversuchs an Seniorin vor Gericht

Mathias FischerMathias Fischer
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Ein 54-jähriger Pole muss sich am Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll Ende 2025 eine 80-Jährige in Lanzendorf eine Kellertreppe hinuntergestoßen und mit einer Glasscherbe verletzt haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Am Donnerstag hat am Landesgericht Korneuburg der Prozess gegen einen 54-Jährigen begonnen, der eine 80-jährige Frau getötet haben soll. Die Tat ereignete sich Ende 2025 in Lanzendorf im Bezirk Bruck an der Leitha. Laut Anklage soll der Mann die Seniorin eine Kellerstiege hinuntergestoßen, ihr mit einer Glasscherbe eine Schnittwunde am Hals zugefügt und einen Teppich über ihren Kopf gezogen haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Der Beschuldigte kannte das Opfer seit vielen Jahren und sei wie ein „Ziehsohn“ für die Frau und ihren mittlerweile verstorbenen Ehemann gewesen, wie sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in der Geschworenenverhandlung darlegten. Die wohlhabende Witwe hatte den Polen als Alleinerben eingesetzt.

Streit um Immobiliengeschäft

Die 80-Jährige hatte dem Mann vorgeschlagen, ihr ein kleineres Wohnobjekt zu finanzieren, da er nach ihrem Tod ohnehin ihr gesamtes Vermögen erben würde. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft befürchtete der Angeklagte jedoch, dass die Seniorin, die einen neuen Mann kennengelernt hatte, ihr Haus verkaufen und das Testament ändern könnte. Er habe um das ihm versprochene Erbe gefürchtet.

Am 10. Dezember 2025 sollte der 54-Jährige einen Teil der Summe für den Liegenschaftskauf übergeben. Bei diesem Besuch im Haus der Frau sei er in den Keller gegangen, um die Heizung einzustellen. Dabei soll er laut Anklage eine mitgebrachte Weinflasche zerschlagen haben. Die Verteidigung behauptet hingegen, das Behältnis sei ihm hinuntergefallen. Die Pensionistin hörte ein Geräusch und holte ein Kehrset, um die Scherben zu beseitigen.

Staatsanwaltschaft schildert brutalen Angriff

Laut Staatsanwaltschaft stieß der Beschuldigte die Frau „plötzlich und unvermittelt“ über 14 Kellerstufen hinunter, drückte sie zu Boden und fügte ihr mit einer Glasscherbe eine elf Zentimeter lange Schnittwunde am Halsansatz zu. Weiters soll er ihr mehrfach den Teppich über den Kopf gezogen und gedroht haben, sie umzubringen und zu behaupten, sie sei gestürzt.

Die Frau habe rund eineinhalb Stunden im Keller gelegen und um ihr Leben gefleht, so die Staatsanwältin. Als der Mann sie aufs WC ließ, gelang es ihr, einen Bekannten anzurufen, der die Polizei verständigte. Der 54-Jährige wurde daraufhin festgenommen.

Verteidigung spricht von Unfall

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vollständig. Die Frau sei vor seinen Augen über die Stiege hinuntergefallen, mit dem Kopf am Handlauf aufgeschlagen und auf dem Teppich gelandet, sagte er. Reinhard Pröbsting, der den 54-Jährigen gemeinsam mit Bianka-Simona Pröbsting verteidigt, sprach von einem „schrecklichen Unfall“. Nach dem Sturz habe sich der Beschuldigte um die Frau gekümmert und sie versorgt.

Der Angeklagte habe zu keinem Zeitpunkt Überlegungen gehabt, die 80-Jährige umzubringen oder ihr wehzutun, sondern Interesse daran gehabt, „sie in Watte zu hüllen“, so Pröbsting. Sein Mandant habe „keine Handlung gesetzt, um sie zu töten oder zu verletzen“.

Opfer erlitt leichte Verletzungen

Die Frau „hatte Glück“, sagte die Staatsanwältin. Mit Ausnahme eines Bruchs des Handgelenks als schwere Verletzung erlitt die Pensionistin leichte Blessuren. Lebensgefahr bestand nicht. Allein bei einem Treppensturz sei bei einer 80-Jährigen mit schweren oder lebensbedrohlichen Verletzungen zu rechnen, verwies die Staatsanwältin auf ein Gutachten. Auch ein Schnitt am Hals könne Lebensgefahr bewirken.

Die Verteidigung betonte hingegen, dass auf den Scherben keine Spuren des Angeklagten gefunden wurden. Es gebe keinen Beweis für eine „aktive Schnittführung“. Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 54-Jährige chronisch depressiv, war aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Brief als Belastung

Den Aussagen des Beschuldigten stehen laut Staatsanwältin „sämtliche Beweisergebnisse und die glaubwürdigen Angaben“ des Opfers gegenüber. Weiters verwies sie auf einen Brief, den der Angeklagte seinem Sohn zustecken wollte, als dieser ihn im Gefängnis besuchte. Darin war zu lesen, dass er die 80-Jährige um Verzeihung bitte und sie sagen solle, dass es ein Unfall war.

Das Schreiben enthalte kein Geständnis, entgegnete der Rechtsanwalt. Sein Mandant räume darin weder eine konkrete Tathandlung noch eine Tötungsabsicht ein.

Quelle: APA

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