67-Jähriger nach Messerattacke auf Ehefrau vor Gericht

Ein Niederösterreicher steht in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er soll seiner Frau nach einem gescheiterten gemeinsamen Suizidversuch mit einem Messer in den Bauch gestochen haben.
Am Landesgericht Wiener Neustadt muss sich seit Dienstag ein 67-Jähriger wegen versuchten Mordes und versuchter Mitwirkung an der Selbsttötung verantworten. Anfang Februar soll er in Kottingbrunn (Bezirk Baden) gemeinsam mit seiner 66-jährigen Ehefrau einen Suizid geplant haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
Hintergrund des geplanten Suizids war eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2025. Wegen Untreue und betrügerischer Krida hatte der Mann eine dreijährige unbedingte Haftstrafe erhalten, auch seine Frau wurde verurteilt. Der Strafantritt stand heuer bevor. Laut Anklage sahen sich die beiden als Justizopfer und kündigten den Suizid in E-Mails an mehrere Empfänger an. Die Nachrichten sollten zeitverzögert verschickt werden, um eine rechtzeitige Rettung zu verhindern.
Messerangriff nach gescheitertem Suizid
Am Abend des 1. Februar 2026 soll das Paar einen vom Angeklagten zusammengestellten Medikamentencocktail getrunken haben. Die Frau fiel in einen Schlaf, der Mann erwachte jedoch am nächsten Tag. Als er feststellte, dass auch seine Partnerin noch am Leben war, soll er ihr zwei Mal mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen haben.
Eine Empfängerin der E-Mail alarmierte die Einsatzkräfte. Diese fanden die lebensgefährlich verletzte 66-Jährige im Wohnhaus und brachten sie ins Krankenhaus. Der Verdächtige saß mit einer Bauchwunde auf dem Sofa und wurde ebenfalls ins Spital transportiert. Das Messer stellten die Ermittler im Hemdärmel des Mannes sicher.
Messerangriff laut Opfer nicht vereinbart
Der geplante Suizid scheiterte mangels ausreichender Medikamentenmenge. Die Verwendung eines Messers sei nach Aussage der Frau nicht vereinbart gewesen, heißt es in der Anklage.
Der vom Rechtsanwalt Nikolaus Rast vertretene Angeklagte verbüßt derzeit die Haftstrafe wegen Untreue und betrügerischer Krida. Die Geschworenenverhandlung ist für einen Tag angesetzt, ein Urteil wird für die Abendstunden erwartet.
SERVICE: Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums: www.suizid-praevention.gv.at
Frauen, die Gewalt erleben, finden Hilfe bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555 (www.frauenhelpline.at), beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (www.aoef.at), beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217 (www.gewaltschutzzentrum.at). In Niederösterreich: NÖ Frauentelefon 0800-800 810. Polizei-Notruf: 133.
Quelle: APA
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