Adnet führt Amtssignatur für elektronische Dokumente ein

Die Marktgemeinde Adnet versieht ihre behördlichen Erledigungen mit einer elektronischen Amtssignatur. Damit können Herkunft und Echtheit der Schriftstücke überprüft werden.
Die Marktgemeinde Adnet nutzt für ihre elektronischen Verfahren eine Amtssignatur. Diese wird auf behördlichen Erledigungen angebracht und kennzeichnet das Schriftstück als amtliches Dokument der Gemeinde. Bürgerinnen und Bürger können dadurch die Herkunft und Echtheit eines Dokuments nachvollziehen.
Laut E-Government-Gesetz (§ 19) besteht die Amtssignatur aus drei Elementen: einer Bildmarke, einem Hinweis auf die amtliche Signierung sowie Informationen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments und seiner Ausdrucke.
Bildmarke öffentlich einsehbar
Die Gemeinde hat die Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG veröffentlicht. Sie ist auf der Website der Gemeinde abrufbar.
Prüfung gedruckter Dokumente
Unter Verifizierung nach § 20 E-GovG versteht man die Bestätigung, dass ein ausgedrucktes Dokument tatsächlich von der angegebenen Behörde stammt. Wer ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchte, kann sich an die im Dokument genannte Dienststelle wenden.
Elektronische Signaturprüfung möglich
Amtssignierte elektronische Dokumente lassen sich auf Echtheit und Unversehrtheit überprüfen. Dafür stehen mehrere Online-Dienste zur Verfügung: der offizielle Link zur Signaturprüfung unter www.signaturpruefung.gv.at, der derzeit zum Prüfservice der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weiterleitet, sowie das Prüfservice auf www.buergerkarte.at unter dem Menüpunkt PDF-Signaturen.
Die Gemeinde Adnet ist unter der Telefonnummer +43 6245 84041 oder per E-Mail an gemeinde@adnet.at erreichbar. Die Amtszeiten sind montags von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.
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