Ärzteausbildung wird um sechs Monate verkürzt

Mathias FischerMathias Fischer
Medizinische Liege mit Monitor und Zubehör in einem Behandlungsraum
© Cisco / Christian Husar

Das Parlament hat eine Novelle zum Ärztegesetz und Suchtmittelgesetz beschlossen. Die ärztliche Basisausbildung wird pauschal auf ein halbes Jahr reduziert. Zudem wird die Übergangsregelung für die Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 verlängert.

Eine im Plenum verabschiedete Gesetzesnovelle bringt mehrere Änderungen im Gesundheitsbereich. Die ärztliche Basisausbildung wird künftig pauschal um sechs Monate verkürzt. Damit entfällt die bisher notwendige individuelle Anrechnung von Kompetenzen aus dem Klinisch-Praktischen Jahr. Diese Einzelfallprüfungen bedeuteten bisher erheblichen Verwaltungsaufwand für die Ausbildungsstellen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erklärt, es handle sich um eine praxistaugliche Lösung für junge Mediziner und Ausbildungsstellen. „Was oft einzeln geprüft und angerechnet werden musste, regeln wir jetzt klar und einheitlich“, so die Staatssekretärin. Die Vereinfachung sorge dafür, dass junge Ärztinnen und Ärzte schneller in die Patientenversorgung einsteigen könnten.

Substitutionsregelung wird fortgeführt

Die Übergangsregelung bei der Opioid-Substitutionsbehandlung wird bis 31. Dezember 2028 verlängert. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können unter strengen Voraussetzungen weiterhin Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen. Die Verschreibungen werden an Apotheken und Gesundheitsbehörden übermittelt.

Die Regelung soll Menschen mit Opioidabhängigkeit auf dem Weg der Besserung unterstützen. Ohne diese Vereinfachung müssten Betroffene oft lange Wege und Wartezeiten für eine amtsärztliche Vidierung in Kauf nehmen. Königsberger-Ludwig betont, man reduziere unnötige Bürokratie, ohne notwendige Kontrollen aufzugeben. Apothekerinnen und Apotheker übernähmen dabei wichtige Verantwortung in der sicheren Versorgung.

Die Kontrolle bleibt auf mehreren Ebenen bestehen: Behandelnde Ärzte prüfen die Voraussetzungen, Amtsärzte kontrollieren die Dauerverschreibungen und können bei Auffälligkeiten Begründungen verlangen. Die Suchtgiftvignette verhindert eine Mehrfachabgabe von Rezepten. Apotheken sind verpflichtet, Hinweise auf Missbrauch zu melden. Rückmeldungen aus den Bundesländern zeigen laut Ministerium keinen Anstieg bei Missbrauchsfällen.

Hintergrund zur Verkürzung der Ausbildung

Seit heuer müssen bereits erworbene Kenntnisse aus dem Klinisch-Praktischen Jahr individuell auf die Basisausbildung angerechnet werden. Dazu zählen praktische Tätigkeiten wie Anamnesegespräche oder Blutabnahmen. Diese individuelle Prüfung führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Da die Basisausbildung durch diese Anrechnungen faktisch meist um zwei bis drei Monate verkürzt wird, wird diese Praxis nun in eine einheitliche Regelung überführt.

Ziel ist eine bessere Planbarkeit für Ausbildungsstellen und eine kürzere Dauer bis zum Einstieg in die weiterführende Ausbildung.

Weitere Änderungen im Ärztegesetz

Die Novelle enthält Anpassungen zum neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin, dessen Ausbildung seit 1. Juni 2026 begonnen werden kann. Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin sollen Patientinnen und Patienten weiterhin umfassend behandeln können – unabhängig von Art der Beschwerden oder Alter der Betroffenen.

Künftig wird in der Ärzteliste ersichtlich sein, welche Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Hausapotheke haben. Die Änderung soll die Versorgungsplanung verbessern, besonders im ländlichen Raum, wo ärztliche Hausapotheken häufig ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung sind.

Zudem setzt die Novelle eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs um: Patientinnen und Patienten haben künftig klar Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer Krankengeschichte. Damit wird der Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten konkretisiert. Betroffene sollen nachvollziehen können, welche Informationen in ihrer Akte dokumentiert sind und wie ihre Behandlung erfolgt ist.

Quelle: OTS

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