Agrargemeinschaft bietet Stadt Feldkirch Vergleich an

Mathias FischerMathias Fischer
Traktor mit Anhänger belädt Futtermais, Feld in Österreich
© Wolfgang Weiser / Pexels (Symbolbild)

Die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt hat der Stadt Feldkirch ein Vergleichsangebot im langjährigen Rechtsstreit um Grundstücke und Erträge vorgelegt. Konkret sollen 20 Prozent der Einnahmen aus dem geplanten Kiesabbau an die Stadt fließen, so der Feldkircher Anzeiger.

Die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt hat der Stadt Feldkirch einen Vergleich vorgeschlagen. Bereits Anfang Oktober lud Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft, sämtliche Mitglieder und Ersatzmitglieder der Stadtvertretung zu einem Informationsnachmittag ein. Dabei wurden Aufgaben, Finanzierung und wirtschaftliche Lage der Agrargemeinschaft dargelegt.

Die finanzielle Situation ist angespannt. Laut Feldkircher Anzeiger hat die Agrargemeinschaft in den vergangenen Jahren kumuliert einen Verlust von rund 700.000 Euro verzeichnet. Der geplante Kiesabbau bei den Paspels-Seen soll über Jahrzehnte Millioneneinnahmen bringen und damit eine wirtschaftliche Perspektive bieten.

Rechtsstreit seit Jahren

Das Vorhaben stockt jedoch seit Jahren wegen eines Rechtsstreits zwischen Stadt und Agrargemeinschaft. Im Zentrum stehen Grundstücke und deren Erträge. Der Ursprung reicht bis 1960 zurück, als Grundstücksflächen von der Stadt auf die Agrargemeinschaften übertragen wurden. Heute ist umstritten, ob diese Übertragung rechtlich korrekt war.

Die Stadt vertritt die Ansicht, dass die damalige Übertragung nicht rechtskonform erfolgte. Der entsprechende Bescheid ist nicht mehr auffindbar. Nach längerer Debatte leitete die Stadt 2022 ein Feststellungsverfahren ein und fordert von den Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters Geld und teilweise Grundstücke zurück. Die Agrargemeinschaften wehren sich dagegen.

Fall liegt beim Landesverwaltungsgericht

Zuletzt erlitt die Stadt eine Niederlage, das Land wies ihre Anträge ab. Die Stadt hat diese Entscheidung angefochten, der Fall liegt nun beim Landesverwaltungsgericht. An der Entscheidung des Landes, die drei Jahre auf sich warten ließ, gab es Kritik. Verfassungsrechtler Peter Bußjäger bemängelte, sie ignoriere die höchstgerichtliche Rechtsprechung. Der Verfassungsgerichtshof hatte in der Vergangenheit ähnliche Fälle in Tirol jeweils zugunsten der politischen Gemeinden entschieden.

Weitreichende Folgen befürchtet

Ein Erfolg der Stadt vor Gericht hätte für die Agrargemeinschaft weitreichende Folgen, so Ess. Sie würde ihre finanzielle Grundlage für ihre Arbeiten verlieren. Zudem müssten Mitarbeiter der Stadt die Bewirtschaftung der Flächen übernehmen, die bislang Ehrenamtliche verrichtet haben. Gleichzeitig bleibe das Nutzungsrecht der Mitglieder aufrecht, was bedeuten würde, dass die Stadt damit „nur eingeschränkt etwas anfangen könnte“.

Vergleichsangebot auf dem Tisch

Ess pocht darum auf „einen gemeinsamen Weg“. Die Agrargemeinschaft habe ein Vergleichsangebot ausgearbeitet. Konkret würde sie der Stadt 20 Prozent der erwarteten Einnahmen aus dem Kiesabbau überlassen. Je nach Abbaumenge könnte das rund 200.000 Euro im Jahr ausmachen.

Zusätzlich stelle man sogenannte Substanzerlöse aus ehemaligen Gemeindegutgrundstücken in Aussicht. Dieses Geld dürfte allerdings nicht direkt ausgeschüttet werden, sondern müsste laut Statuten in Projekte der Allgemeinheit fließen – etwa für einen Waldkindergarten oder eine Laufstrecke. Eine Antwort der Stadt sei noch ausständig. Sie habe bislang weder Zustimmung noch Ablehnung signalisiert.

Quelle: https://vorarlberg.orf.at/stories/3377637/

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