AK Burgenland erkämpft 5.210 Euro nach Bonusverweigerung

Ein Angestellter eines burgenländischen Energieunternehmens erhielt nach seiner Kündigung keinen Bonus, während alle anderen Beschäftigten die Zahlung bekamen. Die Arbeiterkammer Burgenland erstritt für ihn rund 5.210 Euro.
Fast zwei Jahrzehnte arbeitete ein Mann als Angestellter bei einem burgenländischen Energieunternehmen. Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber stellte sich heraus, dass ihm die jährliche Bonuszahlung verweigert wurde. Alle anderen Beschäftigten des Betriebs erhielten die Sonderzahlung weiterhin.
„Das verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärt Lukas Wapp LL.B. (WU), Rechtsexperte der AK Burgenland. Der betroffene Mitarbeiter wandte sich mit dem Problem an die Arbeiterkammer.
Keine sachliche Rechtfertigung für Ungleichbehandlung
Der Arbeitgeber konnte nicht begründen, warum der gekündigte Mitarbeiter die Einmalzahlung nicht erhalten sollte. Die AK Burgenland übernahm den Fall und setzte sich für den Mann ein. Durch die Intervention der Arbeiterkammer wurden ihm schlussendlich rund 5.210 Euro zugesprochen.
„Dienstgeber:innen dürfen Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandeln, sei es bei Gehältern, Sonderzahlungen oder eben Boni“, betont Wapp. Werde der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet, könnten Arbeitnehmer empfindliche finanzielle Nachteile erleiden.
Bei Kündigungen oder Unklarheiten rund um arbeitsrechtliche Ansprüche bietet die AK Burgenland Beschäftigten Rechtsberatung an.
Quelle: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/Ungleich-behandelt-AK-erkaempft-5.210-Euro.html
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