AK erkämpft 25.870 Euro für Kellner im Burgenland

Mona HopfingerMona Hopfinger
Geldstapel und Justizsymbole auf einem Tisch, Gerichtsverfahren, Vollstreckung, über ein Jahr.
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein gelernter Kellner aus dem Burgenland musste monatelang auf sein Gehalt warten und erhielt zu wenig Lohn. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer klagte er seinen Arbeitgeber. Nach einem Jahr Gerichtsverfahren und einem Exekutionsverfahren konnte die AK rund 25.870 Euro für ihn erstreiten.

Von Mai 2022 bis Jänner 2024 arbeitete ein gelernter Kellner in einem burgenländischen Hotel- und Gastronomiebetrieb. Sein Dienstgeber kam seinen Pflichten jedoch nicht nach: Die Anmeldung bei der ÖGK erfolgte erst zwei Monate nach Arbeitsbeginn und nicht mit der vereinbarten Lohnhöhe. Einen Dienstzettel erhielt der Mann nie, obwohl der Arbeitgeber dazu verpflichtet gewesen wäre.

Noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses wandte sich der Kellner an die Rechtsberatung der AK Burgenland, weil ihm sein Chef monatlich 50 Euro zu wenig Lohn ausbezahlte. In einigen Monaten erhielt er sogar gar kein Gehalt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ihm auch seine Feiertagsarbeit nicht abgegolten wurde und er keine Jahresremuneration, also keine Sonderzahlungen, bekam.

Arbeitgeber verweigerte Zahlung

Die AK forderte den Dienstgeber zur Nachzahlung der ausständigen Beträge auf, dieser verweigerte die Zahlung jedoch. Daraufhin löste der Gastro-Mitarbeiter das Dienstverhältnis wegen der ausbleibenden Zahlungen berechtigt vorzeitig auf. Nach weiterer erfolgloser schriftlicher Intervention, in der auch die Beendigungsansprüche geltend gemacht wurden, brachte die AK schließlich eine Klage ein.

„Das Gerichtsverfahren zog sich über ein Jahr, erst dann war der Dienstgeber dazu bereit, die ausstehenden Ansprüche zu bezahlen“, erklärte AK-Rechtsexperte Mag. Martin Sugetich.

Exekutionsverfahren notwendig

Doch selbst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens war der Rechtsstreit noch nicht beendet. Die Zahlungsfristen wurden nicht eingehalten, weshalb ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden musste. Dabei konnten immer nur Teilzahlungen einbringlich gemacht werden. Die letzte Zahlung wurde dem ehemaligen Angestellten im Juni ausbezahlt.

Insgesamt konnte die AK für den Arbeitnehmer rund 25.870 Euro inklusive Verzugszinsen erstreiten.

Quelle: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/AK-zieht-fuer-Gastro-Mitarbeiter-vor-Gericht.html

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