AK erkämpft 38.300 Euro nach Kündigung

Mona HopfingerMona Hopfinger
Vergleich: Händeschütteln vor Waage, Dokumente, Geld und Kalenderblatt.
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine Kärntnerin wurde nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, obwohl ein Anerkennungsverfahren als begünstigte Behinderte lief. Die Arbeiterkammer Kärnten setzte eine Abgangsentschädigung von über 38.000 Euro durch.

Eine Arbeitnehmerin aus Kärnten bekommt nach ihrer Kündigung eine Abgangsentschädigung von 38.300 Euro brutto. Die AK Kärnten hatte den Fall übernommen, nachdem die Frau trotz laufendem Anerkennungsverfahren als begünstigte Behinderte entlassen worden war.

Die Frau war mehr als 14 Jahre in einem Unternehmen tätig, als sie im September 2025 die Kündigung erhielt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren zur Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten beim Sozialministeriumservice anhängig. Nach einem negativen Erstbescheid hatte die Arbeitnehmerin Beschwerde eingelegt, das Verfahren war bei Ausspruch der Kündigung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Kündigungsschutz während laufendem Verfahren

Die Betroffene wandte sich an die AK Kärnten. Katharina Uran, Leiterin der Bezirksstelle Völkermarkt, prüfte den Sachverhalt und machte den besonderen Kündigungsschutz geltend. Die rechtliche Grundlage: Wird die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten später festgestellt, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.

Kurz vor Weihnachten 2025 kam der positive Bescheid: Der Grad der Behinderung wurde mit 70 Prozent festgestellt, die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten wurde rückwirkend anerkannt.

Einigung nach zähen Verhandlungen

Da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmerin das Dienstverhältnis fortsetzen wollten, wurden Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung geführt. Nach intensiver außergerichtlicher Korrespondenz konnte eine Abgangsentschädigung von zehn Monatsentgelten durchgesetzt werden.

AK-Präsident Günther Goach betont: „Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Die AK sorgt dafür, dass ihre Rechte durchgesetzt werden.“ Er rät, bei Unsicherheiten zu Kündigung, Abfertigung oder arbeitsrechtlichen Fragen die Rechte frühzeitig prüfen zu lassen. Dieser Fall zeige, dass eine rechtzeitige Beratung einen großen Unterschied machen könne.

Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/Gekuendigt-trotz-beantragtem-Behindertenstatus.html

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