AK erkämpft 8.300 Euro Nachzahlung für Arbeitnehmerin

Pia Prodinger
Euro auf Waage und Bildschirm mit Dokumenten und AK Kärnten Logo
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine Kärntnerin wurde jahrelang in einer zu niedrigen Beschäftigungsgruppe eingestuft. Nach Intervention der Arbeiterkammer erhielt sie rund 8.300 Euro für drei Jahre Unterbezahlung.

Eine Dienstnehmerin aus Kärnten hat nach jahrelanger Unterbezahlung eine Nachzahlung von knapp 8.300 Euro erhalten. Die Frau war über einen längeren Zeitraum in einer falschen Beschäftigungsgruppe gemeldet, obwohl sie Tätigkeiten ausübte, die weit über ihr vertraglich vereinbartes Aufgabenfeld hinausgingen. Erst nach dem Einschreiten der Arbeiterkammer Kärnten lenkte der Arbeitgeber ein und stimmte einem Vergleich zu.

AK-Präsident Günther Goach betonte: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen die korrekte Entlohnung ihrer Beschäftigten verschleppen. Wer volle Leistung bringt, muss auch das volle Geld dafür bekommen – dafür stehen wir als AK konsequent ein.“

Mehrfache Gespräche blieben erfolglos

Die betroffene Arbeitnehmerin hatte mehrmals versucht, die fehlerhafte Einstufung direkt mit der Geschäftsführung zu klären. Alle Versuche, die Unterbezahlung einvernehmlich zu korrigieren, scheiterten jedoch. Der Dienstgeber zeigte sich uneinsichtig und blockierte eine Lösung.

Rechtlich hätte der Frau von Beginn an eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe zugestanden. Erst als sie sich an die Arbeitsrechtsexperten der AK wandte, kam Bewegung in den Fall.

Netto-Nachzahlung für drei Jahre

Michelle Müllneritsch, Juristin in der AK-Bezirksstelle Villach, erklärte: „Die betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe.“ Die AK konnte eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro für die vergangenen drei Jahre sichern.

AK rät zu regelmäßiger Prüfung

Falsche Einstufungen seien keine Einzelfälle, warnt die Arbeiterkammer. Alle Beschäftigten sollten ihren Lohnzettel regelmäßig prüfen und kontrollieren, ob die Einstufung zu den tatsächlichen Aufgaben passt.

Bei Verdacht oder Unklarheiten bietet die AK Kärnten kostenlose Beratung an. Betroffene können sich per E-Mail an arbeitsrecht@akktn.at oder telefonisch unter 050 477-1004 an die Experten wenden.

Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/AK-holt-rund-8.300-Euro-fuer-Arbeitnehmerin-zurueck.html

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