AK erkämpft Pflegestufe 5 für gelähmten Mann zurück

Mona HopfingerMona Hopfinger
Pflegestufe 5: Waage, Gesetzhammer und Aktenstapel symbolisieren Rechtskorrektur.
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein 65-Jähriger aus dem Bezirk Eferding ist seit einer Gehirnblutung halbseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Die Pensionsversicherungsanstalt stufte sein Pflegegeld dennoch von Stufe 5 auf 2 herab. Die Arbeiterkammer zog vor Gericht – und gewann.

Ein Mann aus dem Bezirk Eferding erlitt vor 15 Jahren eine Gehirnblutung. Die Folgen: halbseitige Lähmung, eine Sprachstörung und die Abhängigkeit vom Rollstuhl. Seit dem Vorfall erhielt der heute 65-Jährige Pflegegeld der Stufe 5. Nach einer erneuten Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) kam jedoch ein Bescheid, der die Leistung auf Stufe 2 reduzierte.

Die Ehefrau des Mannes, die ihn zu Hause hauptsächlich betreut, und die gemeinsame Tochter wandten sich an die Arbeiterkammer (AK). Für die beiden Frauen war die Entscheidung der PVA nicht nachzuvollziehen. An der gesundheitlichen Lage des schwer kranken Mannes habe sich nichts gebessert, berichteten sie. Weshalb die Gutachterin der PVA zu dem Ergebnis kam, der monatliche Pflegebedarf habe sich deutlich verringert, blieb unklar.

Gerichtsgutachter bestätigt AK-Position

Die Arbeiterkammer erhob Klage gegen den PVA-Bescheid. Im Verfahren kam ein gerichtlich bestellter Gutachter zum selben Schluss wie die Angehörigen und die AK: Die Beeinträchtigungen des 65-Jährigen bestehen unverändert fort. Der Mann erfülle weiterhin die Kriterien für Pflegegeldstufe 5. Das Gericht gab der Klage statt und sprach ihm die ursprüngliche Pflegestufe wieder zu.

AK-Präsident kritisiert Gutachten-Qualität

AK-Präsident Andreas Stangl empfiehlt, sich bei Unklarheiten rund um das Pflegegeld an die Arbeiterkammer zu wenden. „Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist. Die Arbeiterkammer geht für ihre Mitglieder und deren Angehörige vor Gericht, um eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen“, so Stangl.

Quelle: OTS

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