AK Kärnten erkämpft 2.400 Euro Küchenablöse zurück

Pia ProdingerPia Prodinger
Geldübergabe mit Euro-Scheinen und Waage der Gerechtigkeit auf einem Holztisch
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine Kärntnerin zahlte bei Mietbeginn 2.400 Euro für eine Küche. Beim Auszug wollte die Vermietung das Geld nur teilweise zurückzahlen und berief sich auf einen nachträglich festgelegten Mietzins. Die Arbeiterkammer half der Mieterin, die gesamte Summe zurückzubekommen.

Eine Mieterin aus Kärnten hat mit Hilfe der Arbeiterkammer die volle Ablösesumme für eine Küche zurückerhalten. Die Frau hatte zu Beginn des Mietverhältnisses 2.400 Euro für die vorhandene Kücheneinrichtung bezahlt. Als sie ausziehen wollte, kam es zum Streit mit der Vermietung.

Die Vermietung wollte die Küche in der Wohnung behalten und legte nachträglich einen Küchenmietzins fest. Diesen Betrag zog sie von der ursprünglichen Ablöse ab. Die Mieterin sollte daher nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen und wandte sich an die AK Kärnten.

Ablöse oder Miete – rechtlich ein Unterschied

Jasmin Rainbacher, Juristin bei der AK, erklärt die rechtliche Lage: Bei einer Möbelablöse geht die Küche in das Eigentum der Mieterin über und muss beim Auszug mitgenommen werden. Bei einer Küchenmiete bleibt die Einrichtung hingegen Eigentum der Vermietung und verbleibt in der Wohnung.

Im konkreten Fall war die Vertragsgestaltung widersprüchlich, und es war kein konkreter Küchenmietzins festgelegt worden. Die AK-Expertin stellte der Betroffenen ein Schreiben zur Verfügung, das an die Vermietung weitergeleitet wurde.

Erfolgreiche Intervention der AK

Die Intervention hatte Erfolg: Die Vermietung zahlte die gesamten 2.400 Euro zurück. Die Küche bleibt gleichzeitig in der Wohnung.

AK-Präsident Günther Goach betont: „Bei Ablösen und mitvermieteten Einrichtungsgegenständen sollte im Mietvertrag eindeutig festgehalten sein, was vereinbart wurde. Eine nachträgliche Umwandlung kann nicht einfach einseitig vorgenommen werden.“

Goach weist darauf hin, dass sich Mieterinnen und Mieter bei widersprüchlichen Forderungen bezüglich Möbelablöse oder Kautionsrückzahlung kostenlos an die AK-Mietrechtsberatung wenden können. Die Beratung ist unter der Telefonnummer 050 477-2001 oder per E-Mail an mietrecht@akktn.at erreichbar.

Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/Kuechenabloese-oder--miete-AK-holt-2.400-Euro-zurueck.html

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