AK Kärnten erkämpft 3.570 Euro für Rennrad-Käufer zurück

Ein Kärntner kaufte um 3.570 Euro ein Rennrad, das sich als Problemfall entpuppte: Lackschäden, Risse im Rahmen und eine monatelange Rückrufaktion. Nach gescheiterten Reparaturen half die AK Kärnten – der Händler erstattete den vollen Kaufpreis.
Im Juli 2025 leistete sich ein Kärntner ein hochwertiges Rennrad um knapp 3.570 Euro. Bereits nach wenigen Fahrten traten deutliche Lack- und Verarbeitungsmängel auf. Der Rahmen wurde zunächst ausgetauscht, doch auch das Ersatzteil zeigte bald Kratzer und Risse im Bereich der Sattelklemme.
Zusätzlich musste das Rad wegen einer Sicherheits-Rückrufaktion der Vordergabel monatelang stillgelegt werden. Als der Händler schließlich nur noch Rahmen in völlig anderen Farben anbieten konnte, war für den Konsumenten die Grenze erreicht – das spezielle Design war ein wesentlicher Kaufgrund gewesen.
AK setzte Vertragsauflösung durch
Nach knapp neun Monaten Ärger und erfolglosen Reparaturversuchen wandte sich der Mann an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Valentina Konatschnig, AK-Konsumentenschützerin, stellte klar: „Ein Kunde, der über 3.500 Euro ausgibt, darf zu Recht ein einwandfreies Produkt erwarten. Wenn Nachbesserungen scheitern und sich Risse im Rahmen bilden, geht es nicht mehr nur um Ästhetik, sondern um die Sicherheit.“
Die Expertin berief sich auf das Verbrauchergewährleistungsgesetz: Bietet der Händler nach mehrmaligen Versuchen keine vertragsgemäße Lösung, greift das Recht auf Vertragsauflösung. Die Intervention zeigte Wirkung – das Unternehmen zahlte den gesamten Betrag zurück.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mängel nicht einfach hinnehmen, unsere Expertinnen und Experten setzen sich kostenlos für ihr Recht ein.“
Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/Aerger-statt-Fahrspass-mit-neuem-Rennrad.html
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