AK Kärnten erkämpft 8.155 Euro für Pferdebesitzerin

Eine Kärntner Pferdebesitzerin erhielt nach Intervention der Arbeiterkammer die vollen Behandlungskosten für ihre Stute erstattet. Die Versicherung hatte zunächst nur einen Bruchteil der Summe bezahlt – ein einziges Wort im Vertrag brachte die Wende.
Nach dem Eingreifen des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten bekam eine Pferdebesitzerin insgesamt 8.155 Euro an Behandlungskosten zurück. Ausschlaggebend war das Wort „sowie“ in der Versicherungspolizze, das zwei getrennte Leistungszusagen beweist.
AK-Präsident Günther Goach empfiehlt Betroffenen, bei abgelehnten Versicherungsleistungen nicht aufzugeben: „Bleiben Sie bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen hartnäckig und lassen Sie die Verträge genau prüfen. Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“
Versicherung zahlte zunächst nur Bruchteil
Die Kärntnerin hatte für ihr Pferd eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Als die Stute im vergangenen Jahr wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk operiert werden musste – die bereits die angrenzende Sehne reizte – begann ein bürokratischer Kampf. Die Versicherung überwies zunächst lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden.
Nach Protesten der Besitzerin lenkte das Unternehmen teilweise ein und erkannte den Sehnenschaden als direkte Folge des Bruchs an. Daraufhin zahlte es auch die vertragliche Höchstsumme für Frakturbehandlungen von 4.000 Euro.
Ein Wort entschied den Fall
Die Versicherung weigerte sich jedoch, zusätzlich die vollen Operations- und Nachbehandlungskosten zu übernehmen. Die Begründung: Diese Posten seien bereits im Deckelbetrag von 4.000 Euro enthalten.
AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr prüfte die Unterlagen und stellte fest, dass der Haftungsumfang der Polizze eindeutig sei. Für Frakturen stünden 4.000 Euro zu sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen – plus Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.
Das Wort „sowie“ im Vertrag belegt, dass es sich um zwei getrennte Kostenzusagen handelt. Auch die Nachsorge muss separat abgegolten werden, da der Vertrag an keiner Stelle eine Koppelung an den OP-Deckel erwähnt. Angesichts dieser Fakten überwies die Versicherung zusätzlich zu den ersten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.
Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/AK-hilft-Pferdebesitzerin-aus-Kostenfalle.html
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