AK Kärnten erkämpft 8.300 Euro Nachzahlung

Pia Prodinger
© Edited By Alex

Eine Arbeitnehmerin wurde jahrelang in eine zu niedrige Gehaltsgruppe eingestuft, obwohl sie Aufgaben weit über ihrem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsfeld übernahm. Nach erfolglosen Gesprächen mit der Geschäftsführung half die Arbeiterkammer Kärnten.

Eine Arbeitnehmerin in Kärnten hat dank der Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) Kärnten eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro erhalten. Die Frau war über Jahre hinweg in eine falsche Beschäftigungsgruppe eingestuft worden, obwohl ihre tatsächlichen Tätigkeiten eine höhere Einstufung erfordert hätten.

Die betroffene Dienstnehmerin hatte in ihrem Betrieb über einen längeren Zeitraum Tätigkeiten ausgeführt, die deutlich über das vertraglich festgelegte Aufgabengebiet hinausgingen. Rechtlich hätte ihr von Anfang an eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe zugestanden. Mehrfach versuchte die Frau, die fehlerhafte Einstufung und die damit verbundene Unterbezahlung im direkten Gespräch mit der Geschäftsführung zu klären. Alle Versuche scheiterten jedoch, der Arbeitgeber zeigte sich nicht kompromissbereit.

AK-Intervention brachte Durchbruch

Erst nachdem sich die Arbeitnehmerin an die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten gewandt hatte, kam es zu einer Lösung. Michelle Müllneritsch, Juristin in der AK-Bezirksstelle Villach, erläutert: „Die betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe.“ Die AK konnte eine Nachzahlung für die vergangenen drei Jahre sichern.

AK-Präsident Günther Goach betont: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen die korrekte Entlohnung ihrer Beschäftigten verschleppen. Wer volle Leistung bringt, muss auch das volle Geld dafür bekommen – dafür stehen wir als AK konsequent ein.“

Lohnzettel regelmäßig prüfen

Falsche Einstufungen sind laut AK keine Einzelfälle. Die Arbeiterkammer rät allen Beschäftigten, ihren Lohnzettel regelmäßig zu kontrollieren. Dabei sollte geprüft werden, ob die Einstufung zu den tatsächlich ausgeführten Aufgaben passt. Bei Verdacht oder Unklarheiten bietet die AK Kärnten kostenlose Beratung an: per E-Mail an arbeitsrecht@akktn.at oder telefonisch unter 050 477-1004.

Quelle: OTS

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