AK Kärnten erstreitet 4.155 Euro für Pferdebesitzerin

Pia ProdingerPia Prodinger
Polizistin mit Blaulicht auf Einsatzfahrzeug in Österreich
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Eine Kärntnerin musste ihre Stute wegen einer Knochenabsplitterung operieren lassen. Die Versicherung weigerte sich, die vollen Kosten zu übernehmen. Die Arbeiterkammer half – und ein einziges Wort im Vertrag brachte die Wende.

Eine Pferdebesitzerin aus Kärnten hatte für ihr Tier eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Im vergangenen Jahr musste die Stute wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk operiert werden, die bereits die angrenzende Sehne gereizt hatte. Danach begann für die Frau ein bürokratischer Kampf mit der Versicherung.

Zunächst zahlte das Unternehmen nur 1.500 Euro für den Sehnenschaden. Nach Protesten der Besitzerin lenkte die Versicherung teilweise ein und akzeptierte den Sehnenschaden als direkte Folge des Bruchs. Sie überwies auch die vertraglich vereinbarte Höchstsumme von 4.000 Euro für die Behandlung von Frakturen.

Streit um Operations- und Nachbehandlungskosten

Danach verweigerte die Versicherung jedoch die Übernahme der vollen Operations- und Nachbehandlungskosten. Die Begründung: Diese Posten seien bereits in den 4.000 Euro enthalten.

Kathrin Halbherr, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Kärnten, prüfte die Unterlagen. Ihr Befund: Aus dem Haftungsumfang der Polizze gehe eindeutig hervor, dass für Frakturen 4.000 Euro sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen von unfallbedingten und akuten Sehnen-, Bänder- und Muskelrissen zustehen – plus die Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.

Das Wörtchen „sowie“ im Vertrag beweise, dass es sich um zwei getrennte Kostenzusagen handelt. Auch die Nachsorge müsse separat abgegolten werden, da der Vertrag an keiner Stelle eine Koppelung an den OP-Deckel erwähne. Angesichts dieser Fakten überwies die Versicherung zusätzlich zu den ersten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.

AK rät zu genauer Prüfung

Günther Goach, Präsident der AK Kärnten, empfiehlt: „Bleiben Sie bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen hartnäckig und lassen Sie die Verträge genau prüfen. Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“

Der AK-Konsumentenschutz ist unter der Telefonnummer 050 477-2002 oder per E-Mail unter konsument@akktn.at erreichbar.

Quelle: OTS

Worüber spricht Klagenfurt morgen?

Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.