AK Kärnten verhindert 500-Euro-Rechnung nach Spital

Eine Kärntnerin erhielt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung über knapp 500 Euro – obwohl ihr Versicherungsvertreter zuvor telefonisch versichert hatte, dass alle Kosten gedeckt seien. Die Arbeiterkammer Kärnten erreichte eine kulante Lösung.
Eine Versicherte aus Kärnten kontaktierte vor ihrem Spitalsaufenthalt ihren Versicherungsvertreter, um sich über mögliche Kosten zu informieren. Die telefonische Auskunft lautete, dass „alles gedeckt“ sei. Dennoch erhielt sie kurz darauf eine Rechnung über knapp 500 Euro.
Die Frau wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, da sie davon ausging, dass die telefonische Auskunft verbindlich sei. Valentina Konatschnig, Konsumentenschützerin der AK, intervenierte beim Versicherungsunternehmen und erreichte eine kulante Lösung: Der Versicherer verzichtete in diesem Fall auf den Selbstbehalt.
„Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart“, erklärt Konatschnig.
Warnung vor mündlichen Auskünften
AK-Präsident Günther Goach warnt vor den Risiken mündlicher Zusagen: „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben. Wir raten dazu, sich solche Informationen immer schriftlich geben zu lassen, um im Streitfall abgesichert zu sein.“
Empfehlungen der Arbeiterkammer
Die AK Kärnten rät, sich Bestätigungen immer schriftlich geben zu lassen. Nur schriftliche Bestätigungen schützen im Streitfall. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots können bei späteren Missverständnissen helfen.
Versicherte sollten ihren Vertrag genau prüfen: Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen stehen immer im Vertrag, auch wenn sie im Gespräch nicht erwähnt werden. Bei Unklarheiten sollte man lieber einmal mehr nachfragen, bevor man sich auf eine Aussage verlässt – besonders bei Krankenhaus-, Zahn- oder Spezialbehandlungen.
Kostenlose Unterstützung bietet die AK Kärnten unter 050 477-2002 oder per E-Mail an konsument@akktn.at.
Quelle: OTS
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