AK Niederösterreich erkämpft 71 Millionen Euro

Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat im ersten Halbjahr 2026 fast 71 Millionen Euro an Nachzahlungen für Beschäftigte erreicht. Knapp 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchten wegen Problemen am Arbeitsplatz Hilfe.
In den ersten sechs Monaten des heurigen Jahres wandten sich fast 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Problemen am Arbeitsplatz an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Das geht aus einer Auswertung der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht hervor. Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich und Vorsitzender des Österreichischen Gewerkschaftsbunds, zieht eine positive Bilanz: Die Kammer habe insgesamt fast 71 Millionen Euro an Nachzahlungen für niederösterreichische Beschäftigte erreicht.
Die meisten Fälle konnten durch Beratung gelöst werden. In 4.000 Fällen musste die Arbeiterkammer jedoch Ansprüche beim Arbeitgeber einfordern oder vor Gericht ziehen. Für diese Betroffenen wurden Nachzahlungen in Höhe von 70,7 Millionen Euro erreicht. Der Großteil davon entfiel auf ausstehende Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen sowie Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. Ohne die Beratung und Rechtsvertretung der Arbeiterkammer wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen, betont Wieser.
Insolvenzentgeltfonds praktisch leer
Rasche Lösungen fordert Wieser für den Insolvenz-Entgeltfonds (IEF). Aufgrund der erhöhten Insolvenzen in den vergangenen Jahren seien die Mittel des Fonds praktisch aufgebraucht. Der IEF ist ein wichtiges Schutzinstrument für Beschäftigte, da er die Ansprüche an Löhnen und Gehältern bei Insolvenz des Unternehmens ausbezahlt.
Dass der IEF beinahe leer ist, sei auch eine Folge der Senkungen der vergangenen Jahre. Der Dienstgeberbeitrag wurde schrittweise von 0,55 Prozent auf 0,1 Prozent reduziert. Abzulehnen seien in der aktuellen Situation auch Vorschläge von einigen Unternehmervertretern, die Haftung des IEF von bisher sechs auf drei Monatsentgelte zu beschränken. Das würde tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell treffen, denen dann finanzielle Ansprüche vorenthalten würden, warnt Wieser. Daher brauche es nun nachhaltige Maßnahmen, um Stabilität und Sicherheit für die Betroffenen wiederherzustellen.
Künstliche Intelligenz verwechselt Rechtslage
Im vergangenen Halbjahr machte sich bei den Beratungen ein neues Phänomen bemerkbar. Viele Mitglieder hätten versucht, sich im Internet über arbeitsrechtliche Probleme zu informieren, bevor sie eine konkrete Anfrage stellen. Immer häufiger würden sie dabei Künstliche Intelligenz wie ChatGPT oder Gemini verwenden, schildert Wieser.
Ein sehr häufiger Fehler von KI-Werkzeugen sei, dass sie deutsches und österreichisches Arbeitsrecht verwechseln. In Deutschland sei etwa die Rechtslage bei Kündigungen eine ganz andere als in Österreich, ebenso unterschieden sich Fristen, innerhalb derer man offene Ansprüche geltend machen müsse. Auch würden oft wichtige Details wegfallen. Im Arbeitsrecht gehe es immer um den Einzelfall. Eine KI könne das niemals so gut einschätzen wie eine Arbeitsrechtsexpertin oder ein Arbeitsrechtsexperte. Wer der KI blind vertraue, gehe ein hohes Risiko ein und könne wichtige Ansprüche verlieren. Gerade wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehe, müsse man besonders aufpassen. Eine falsche Information könne jede Menge juristischer Probleme nach sich ziehen, warnt der Arbeiterkammer-Präsident. Er rät, bei Problemen besser einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich zu vereinbaren.
60.000 Euro für zwei Angestellte im Bezirk Mistelbach
Für einen Unternehmensdienstleister aus dem Bezirk Mistelbach lief es wirtschaftlich nicht rund. Das bekamen seine Beschäftigten zu spüren. Das Unternehmen blieb ihnen monatelang die Gehälter schuldig. Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verließen die Firma. Zwei Angestellte, die jeweils mehr als 20 Jahre hier gearbeitet hatten, bangten um ihre Abfertigung und wandten sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich-Bezirksstelle Mistelbach.
Mit Hilfe der Arbeiterkammer haben sie den vorzeitigen berechtigten Austritt erklärt und so ihre Ansprüche nach der Abfertigung alt gewahrt, schildert Rudolf Westermayer, Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter. Neben den offenen Gehältern wurden die Abfertigungen beim Unternehmen eingefordert. Das zahlte jedoch nicht, worauf die Arbeiterkammer klagte. Das Gericht habe die Firma zur Zahlung von insgesamt knapp 60.000 Euro verurteilt, sagt Westermayer. Die Firma meldete daraufhin Insolvenz an. Die Forderungen wurden beim Insolvenzentgeltfonds eingebracht. Dadurch verzögere sich die Zahlung leider, aber das Geld sei gesichert, so Westermayer.
Bezirk Mistelbach: Über 1,3 Millionen Euro gesichert
Mehr als 5.500 Menschen haben im ersten Halbjahr 2026 mit der Bezirksstelle Mistelbach Kontakt aufgenommen, erzählt Westermayer. Dabei ging es manchmal lediglich um rasche Auskünfte. In mehr als 1.800 Fällen benötigten die Menschen hingegen weiterführende Beratung und die Unterstützung der Arbeiterkammer-Expertinnen und -Experten in konkreten Problemfällen.
Gerade die aktuellen Krisen machten einmal mehr deutlich, wie wichtig die Arbeiterkammer als regionale Anlaufstelle sei, zieht Westermayer Bilanz. Insgesamt hat die Bezirksstelle Mistelbach im ersten Halbjahr mehr als 1,3 Millionen Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Region gesichert. Im Arbeits- und Sozialrecht wurden 1.018.720 Euro eingebracht, davon 185.779 Euro in der Insolvenzvertretung.
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