AK Steiermark erhöht Schul- und Studienbeihilfe auf 350 Euro

Die Arbeiterkammer Steiermark stockt ihre eigene Schul- und Studienbeihilfe von 300 auf 350 Euro auf. Mit der Erhöhung reagiert die AK auf die anhaltende Teuerung und will Mitglieder in finanziell herausfordernden Zeiten unterstützen.
Die Arbeiterkammer Steiermark hat ihre eigene Schul- und Studienbeihilfe angehoben. Statt bisher 300 Euro erhalten Anspruchsberechtigte künftig 350 Euro. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf steigende Energiepreise, anhaltende Teuerung und hartnäckige Inflation.
AK-Präsident Josef Pesserl betont, dass die Erhöhung ein klares Zeichen sei, Mitglieder gerade in herausfordernden Zeiten nicht alleine zu lassen. Die Arbeiterkammer begleite ihre Mitglieder während der gesamten Schullaufbahn, erklärt Alexandra Hörmann, Bildungsbereichsleiterin in der AK. Die Beratung umfasse Mittelschule, AHS, Lehre und andere Bildungswege und erfolge umfassend und neutral.
Voraussetzungen für die Schulbeihilfe
Die AK-Schulbeihilfe richtet sich an Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe. Pro Schuljahr werden nun 350 Euro ausbezahlt. Ab der 10. Schulstufe müssen Antragsteller zunächst eine staatliche Schülerbeihilfe beantragen. Der positive Bescheid ist gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bei der AK einzureichen.
Studienbeihilfe und Sonderregelungen
Auch die Studienbeihilfe beträgt nun 350 Euro. Voraussetzung ist ebenfalls ein Antrag auf staatliche Studienbeihilfe über www.stipendium.at. Für Bachelorstudien im Pflegebereich sowie damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich und das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Hörmann unterstreicht, dass das Ziel sei, Familien nicht nur finanziell, sondern auch mit fundierter Beratung bestmöglich zu unterstützen, damit jede und jeder den passenden Bildungsweg finde. Alle Informationen zu den Beihilfen und Förderungen sind unter www.akstmk.at/beihilfen abrufbar.
Quelle: OTS
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