Aktivistin Windl wegen Aufruf zu Sachbeschädigung verurteilt

Die Aktivistin Anja Windl ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte auf Instagram ein Video einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale geteilt und andere dazu aufgefordert, dies nachzuahmen.
Die 29-jährige Psychologie-Studentin Anja Windl wurde am Donnerstag vom Landesgericht Klagenfurt wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen schuldig gesprochen. Richter Christian Liebhauser-Karl verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Windl erbat sich Bedenkzeit.
Der Prozess drehte sich um ein Instagram-Posting vom April. Windl hatte auf ihrem reichweitenstarken Profil ein Video veröffentlicht, das eine Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien zeigte. Dazu schrieb sie die Aufforderung „bitte nachahmen“.
Hundekot und Graffiti an Parteizentrale
Die Sachbeschädigung selbst hatte sich im Jänner ereignet. Dabei war der Eingang der ÖVP-Zentrale mit Hundekot beschmiert worden. Darüber wurde ein Graffiti mit dem Inhalt „Ihr stinkt nach brauner Scheiße“ angebracht. Für diese Tat war Windl bereits in Wien zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden, auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Klagenfurt stand nun ausschließlich die öffentliche Aufforderung zur Nachahmung vor Gericht. Die Aktivistin war ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen.
Konfliktreiche Verhandlung mit politischem Unterton
Bereits beim Schuldbekenntnis deutete sich an, dass die Verhandlung nicht ohne Spannungen verlaufen würde. „Ich fühle mich schuldig in dem Sinne, wie der Rechtsstaat in der Form gerade funktioniert“, erklärte Windl. Der Richter unterband mehrfach Versuche, eine politische Diskussion zu führen.
Windl bestritt die Tathandlung nicht, betonte aber: „Ich bestreite auch nicht, dass ich mich freuen würde, wenn Scheiße vor der ÖVP liegt.“ Sie argumentierte, dass legale Protestmittel bereits ausgeschöpft seien und Ungehorsam ein notwendiges Korrektiv darstelle. Gleichzeitig verwies sie darauf, seit jeher Mitglied einer gewaltfreien Bewegung zu sein.
Richter: Politischer Hintergrund spielt keine Rolle
Nach weniger als einer halben Stunde Verhandlung verkündete Liebhauser-Karl das Urteil. Die Rechtsordnung sehe bei solchen Aufforderungen eine entsprechende Sanktion vor, begründete er. Eine Aufforderung zu einer Straftat sei für das Zusammenleben in einem Rechtsstaat abträglich – „genauso wenig darf man zu einer Körperverletzung, einem Mord oder einem Betrug aufrufen“.
Der politische Hintergrund der Tat spiele dabei keine Rolle, es sei ausschließlich um die Aufforderung zur Sachbeschädigung gegangen. Windl hatte bereits vor der Urteilsverkündung erklärt: „Ich weiß, dass ich verurteilt werde, das wird aber historisch nicht gut altern.“
Staatsanwältin Anna Theresa Kanduth gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Windl ist vor allem durch ihre Aktionen zur Klimakrise bekannt geworden.
Quelle: APA
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