Aktivpension ab 2027: Bis 15.000 Euro steuerfrei

Mathias FischerMathias Fischer
Kellner serviert Essen an Gäste in einem Restaurant mit Holzwänden
© Peter Strauss

Ab 2027 sollen Erwerbseinkünfte nach Erreichen des Pensionsalters bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich sieht darin einen wichtigen Anreiz für freiwilliges Weiterarbeiten.

Die Aktivpension nimmt konkrete Formen an: Ab 1. Jänner 2027 bleiben Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach dem gesetzlichen Pensionsalter bis zu 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Zusätzlich entfällt für Arbeiter und Angestellte der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. Auch für Selbstständige ist eine entsprechende Entlastung geplant. Insgesamt sollen rund 150.000 Menschen von der Regelung profitieren.

Der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) begrüßt die bekannt gegebenen Details. Wolfgang Ecker, Präsident der WKNÖ und Landesgruppenobmann des WBNÖ, betont, dass viele Unternehmen auf das Wissen und die Erfahrung älterer Beschäftigter angewiesen seien. Die Aktivpension mache freiwilliges Weiterarbeiten finanziell attraktiver und nutze vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser. Dies komme sowohl den Menschen als auch den Betrieben und dem Wirtschaftsstandort zugute.

Anreiz für längere Berufstätigkeit

Harald Servus, Abgeordneter zum Nationalrat und WBNÖ-Direktor, hält fest, dass jene, die freiwillig länger arbeiten und weiterhin Leistung erbringen, spürbar mehr davon haben müssen. Der jährliche Steuerfreibetrag und der Wegfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags setzten einen klaren Anreiz. Gleichzeitig könnten erfahrene Fachkräfte länger in den Betrieben bleiben und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.

Regelung gilt für alle Beschäftigungsformen

Die Aktivpension soll sowohl Menschen zugutekommen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben, als auch Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten oder ab dem Regelpensionsalter in Teilpension erwerbstätig bleiben. Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist entscheidend, dass die Regelung unabhängig von der Beschäftigungsform greift und sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige umfasst.

Rasche Beschlussfassung gefordert

Der Wirtschaftsbund Niederösterreich fordert eine zügige parlamentarische Behandlung direkt im Herbst. Die Betriebe benötigten rechtzeitig Rechtssicherheit, damit die notwendigen Vorbereitungen, insbesondere in der Lohnverrechnung, verlässlich getroffen werden können.

Quelle: OTS

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