Alkolenker nach tödlichem Crash verurteilt

Ein 41-jähriger Rumäne ist am Landesgericht St. Pölten wegen fahrlässiger Tötung zu 16 Monaten bedingt verurteilt worden. Er war im Juli in Ardagger (Bezirk Amstetten) mit 1,66 Promille auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Pkw kollidiert, so der ORF.
Der 64-jährige Oberösterreicher starb noch an der Unfallstelle. Der Unfall ereignete sich heuer am 31. Juli auf der B1, als der Angeklagte mit seinem Klein-Lkw die Fahrspur verließ und frontal mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß.
In der Einzelrichterverhandlung bekannte sich der 41-Jährige schuldig. „Es tut mir schrecklich leid“, erklärte der Mann vor Gericht. Nach eigenen Angaben hatte er am Unfalltag ab Mittag gemeinsam mit einem Kollegen auf einer Baustelle vier oder fünf Bier sowie zwei Fläschchen Jägermeister konsumiert. Anschließend setzte er sich hinters Steuer des Pritschenwagens.
Zeugen berichteten von Schlangenlinienfahrt
Mehrere Verkehrsteilnehmer schilderten vor Gericht, dass der Beschuldigte bereits vor dem Zusammenstoß am Nachmittag über längere Strecken in Schlangenlinien unterwegs gewesen war. „Er ist einige Male auf die Gegenfahrbahn gekommen“, berichtete ein Autofahrer, der direkt hinter dem Pritschenwagen fuhr. Seine Partnerin habe ihn aufgefordert, Abstand zu halten. „Ich habe mich zu Tode gefürchtet“, sagte die Beifahrerin aus.
Ein weiterer Zeuge, der vor dem Angeklagten unterwegs war, erzählte, der Klein-Lkw sei mehrmals „knapp aufgefahren“. Unmittelbar vor dem Crash dürfte der 41-Jährige plötzlich nach links gelenkt haben. Der entgegenkommende 64-Jährige habe „keine Chance“ gehabt, so der Zeuge. Das Opfer konnte nur noch tot aus dem Wrack geborgen werden. Der Unfallverursacher wurde mit Verletzungen ins Spital eingeliefert.
Hinterbliebene psychisch schwer belastet
Einer der beiden Privatbeteiligtenvertreter betonte, der Angeklagte habe ein Leben ausgelöscht und mehrere zerstört. Die drei Kinder des Verstorbenen hätten eine enge Bindung zu ihrem Vater gehabt. Zum Teil hätten sie nach dem Unfall psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen.
Verteidiger Marius Hortolomei bat um eine milde Strafe und appellierte an eine Chance für seinen Mandanten. Auch der Angeklagte sei von dem Unfall stark mitgenommen.
Das Gericht sprach den 41-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung nach Paragraf 81 Absatz zwei des Strafgesetzbuchs schuldig. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich das Geständnis und die Unbescholtenheit mildernd aus.
Der Witwe und zwei der drei Kinder wurden rund 6.500 Euro für Begräbniskosten zugesprochen. Mit den übrigen Forderungen wurden die Angehörigen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligtenvertreter keine Erklärung abgaben.
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