Altenmarkt fordert Grundbesitzer zum Heckenschnitt auf

Mathias FischerMathias Fischer
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Die Gemeinde Altenmarkt erinnert Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, überhängende Sträucher und Bäume an Grenzen zu öffentlichen Flächen zurückzuschneiden. Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung.

Die Gemeinde Altenmarkt weist Grundbesitzer darauf hin, dass Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Raum ragen, zurückgeschnitten werden müssen. Der Hinweis betrifft alle Grundstücksgrenzen, die an öffentliches Gut angrenzen.

Rechtliche Basis ist Paragraf 91 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist die Behörde verpflichtet, Eigentümer aufzufordern, Vegetation zu entfernen oder auszuästen, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Konkret betroffen sind Bäume, Sträucher und Hecken, die die freie Sicht auf den Straßenverlauf oder auf Verkehrsregelungseinrichtungen einschränken. Auch die Benützbarkeit der Straße sowie Anlagen wie Oberleitungen und Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: https://altenmarkt-triesting.gv.at/unsere-gemeinde/aktuelles?posts=6a5608bcf40e64ab0f302640

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