AMS kürzt Kinderbetreuungs-Beihilfe in der Steiermark

Das Arbeitsmarktservice hat in der Steiermark die Kinderbetreuungs-Beihilfe drastisch reduziert. Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende kritisiert die Kürzung von drei Jahren auf drei Monate als fatales Signal an Mütter.
Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) übt scharfe Kritik an den jüngsten Kürzungen beim AMS. Die Regionalstellen Graz Ost und West haben die Kinderbetreuungs-Beihilfe von drei Jahren auf lediglich drei Monate pro Kind gekürzt. Eine Prüfung langfristiger Folgenkosten sei dabei nicht erfolgt.
Die ÖPA bezeichnet die Maßnahme als eine der wirksamsten arbeitsmarktpolitischen Unterstützungen, die Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermögliche. Gerade für Alleinerziehende sei eine verlässliche und leistbare Kinderbetreuung untrennbar mit dem beruflichen Wiedereinstieg verbunden.
Alleinerziehende besonders betroffen
Betroffene Frauen sind nicht nur allein für das Familieneinkommen verantwortlich, sondern können die Care-Arbeit meist auch nicht mit einem Partner teilen. Das Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer zeigt deutlich, dass Alleinerziehende 24 Monate nach der Geburt seltener in die Erwerbstätigkeit zurückkehren als Mütter mit zweitem Elternteil.
Die ÖPA ist empört, da die Einsparungen jene Frauen treffen, die diese Leistungen am dringendsten benötigen. Aufgrund des fehlenden zweiten Elternteils entstehen Alleinerziehenden die meisten Nachteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Drei Monate zu kurz für Wiedereinstieg
„Die Sicherheit einer verlässlichen Kinderbetreuung ist entscheidend für den erfolgreichen Wiedereinstieg junger Mütter“, mahnt Evelyne Martin, Vorsitzende der ÖPA. „Nach nur drei Monaten lassen sich keine Lohnerhöhungen erzielen, auch eine Verlängerung der Arbeitszeit ist für betreuungspflichtige Elternteile nach so kurzer Zeit illusorisch. Eine längere Förderung bleibt daher unverzichtbar.“
Auf Nachfrage beim AMS Steiermark erfuhr die ÖPA, dass es in den beiden erwähnten Regionalstellen bereits zu erheblichen Einschränkungen gekommen ist. Die Unterstützung für betroffene Eltern hängt damit wesentlich davon ab, wie die Förderung in ihrer Region gehandhabt wird.
„Alleinerziehende brauchen Planungssicherheit. Wer einen Arbeitsplatz annimmt oder seine Arbeitszeit ausweitet, muss sich in ganz Österreich darauf verlassen können, dass die notwendige Kinderbetreuung auch finanziell abgesichert werden kann“, so Martin.
Kein Rechtsanspruch auf Beihilfe
Die ÖPA kritisiert grundsätzlich, dass österreichweit kein Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuungs-Beihilfe besteht. Über die Gewährung und mögliche Verlängerung entscheiden die zuständigen, regionalen AMS-Stellen.
Quelle: OTS
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