Amtsleiter in Burgenland freigesprochen

Mathias FischerMathias Fischer
Amtsgericht: Baugesuche, Richterhammer, Zahnräder und Siegel mit Adler, Justitiawaage
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Ein 61-jähriger Amtsleiter einer burgenländischen Gemeinde wurde am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Richterin sprach von einem „systematischen Organisationsversagen“ statt von wissentlichem Befugnismissbrauch.

Das Schöffengericht am Landesgericht Eisenstadt hat am Donnerstag einen 61-jährigen Amtsleiter einer burgenländischen Gemeinde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, Baubescheide ohne Genehmigung der Bürgermeisterin eigenmächtig ausgestellt zu haben. Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass es sich eher um ein „systematisches Organisationsversagen“ gehandelt habe als um „wissentlichen Befugnismissbrauch“.

Der Angeklagte hatte sich von Beginn an nicht schuldig bekannt. Er erklärte, dass sowohl die Bürgermeisterin als auch ihr Vorgänger von den Bauvorhaben gewusst hätten. Die Projekte seien mündlich besprochen worden. Die fertigen Bescheide habe er den Ortschefs nicht mehr zur Unterschrift vorgelegt, stattdessen seien die in der Buchhaltung hinterlegten Bescheide zum Einheben der Gebühren unterzeichnet worden. Dieses Vorgehen sei in der Gemeinde üblich gewesen.

Kritik an Bürgermeistern

Das Gericht folgte letztlich der Darstellung des Amtsleiters. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, es sei nicht nachvollziehbar, dass die beiden Ortschefs nie bemerkt hätten, dass Baubescheide ohne ihre Genehmigung ausgestellt wurden. Besonders wenn sie ein Jahr lang keinen einzigen Bescheid zur Unterschrift vorgelegt bekommen hätten, hätte dies auffallen müssen.

Die Bürgermeister seien als Baubehörde erster Instanz zuständig gewesen. Im Verfahren habe sich gezeigt, dass die Ortschefs der „Verantwortung, die mit dem Amt einhergeht, offensichtlich keinesfalls ausreichend nachgekommen“ seien, so die Richterin. Es habe keine Dienstaufsicht gegeben und letztlich habe man versucht, die Verantwortung an den Amtsleiter weiterzugeben.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte zwar einen Rechtsmittelverzicht an, der Privatbeteiligtenvertreter gab jedoch keine Erklärung ab.

Quelle: APA

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