Anklage nach Babymord in Nickelsdorf ist rechtskräftig

Im Fall des im Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf tot aufgefundenen Neugeborenen ist die Anklage gegen fünf Beschuldigte nun rechtswirksam. Der 17-jährigen Mutter wird Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen, vier Familienangehörigen Beteiligung an einem Mord.
Das Landesgericht Eisenstadt hat am Freitag bestätigt, dass die Anklage gegen fünf Beschuldigte im Fall des toten Babys von Nickelsdorf rechtswirksam ist. Die 17-jährige Mutter des Säuglings muss sich wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt verantworten. Vier weiteren Familienangehörigen wird Beteiligung an einem Mord vorgeworfen. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Alle fünf Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Bei den vier Familienangehörigen handelt es sich um die Mutter, die Schwester, den Bruder und den Schwager der 17-Jährigen.
Tat am Grenzübergang
Die Gruppe soll gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein. Die junge Mutter dürfte am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausgestiegen sein und das tote Neugeborene in einer Tragetasche abgelegt haben. Die Familienangehörigen sollen dabei als Aufpasser fungiert und geholfen haben, Spuren am Tatort zu beseitigen.
Das getötete Kind war am 18. Jänner 2026 von Reisenden gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen lebend geboren worden und unter Fremdeinwirkung zu Tode gekommen war. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.
Festnahmen in mehreren Ländern
Mitte Februar wurden zunächst vier Verdächtige festgenommen, darunter auch die Mutter des Säuglings. Sie wurde, wie zwei weitere Rumäninnen, in Deutschland ausgeforscht und nach Österreich überstellt. Ein Mann wurde in Rumänien festgenommen.
Ein fünfter Verdächtiger wurde Mitte Mai in Deutschland ausgeforscht.
Quelle: APA
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