Anzeigen nach Hunde-Ausstellung wegen Qualzucht
Nach einer Hundeausstellung in Salzburg wurden mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen das Qualzuchtverbot eingebracht. Betroffen sind Aussteller, Veranstalter und Richter. Die kommende Ausstellung in Tulln steht nun unter besonderer Beobachtung.
Bei einer Hundeausstellung Ende August in Salzburg wurden Tiere mit offenkundigen Qualzuchtmerkmalen präsentiert. Auf dem Messegelände waren Hunde ohne Fell, ohne Schwanz und ohne Nasenrücken zu sehen. Nun wurden Anzeigen gegen Aussteller, Veranstalter, Verantwortliche der Einlasskontrolle und Formwertrichter eingebracht. Betroffen sind Mexikanische Nackthunde, Französische Bulldoggen, Mopse und Griffons.
Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet es, qualzuchtbetroffene Tiere auf Ausstellungen zu zeigen. Die Qualzuchtmerkmale der betroffenen Rassen sind durch die Rassestandards des internationalen Kynologieverbands FCI vorgegeben, nach denen auf der Ausstellung prämiert wird. Nach diesen Standards kann kein einziger Hund dieser Rassen rechtskonform ausgestellt werden.
Weitere Nackthunderasse in Tulln zugelassen
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) lässt bei seiner kommenden Ausstellung in Tulln von 2. bis 4. Oktober auch Nicht-FCI-Rassen zu. Darunter befindet sich mit dem American Hairless Terrier eine weitere Nackthunderasse, die in Österreich nicht legal ausgestellt werden kann.
Clemens Purtscher vom Kampagnenbüro Shifting Values kritisiert: „Damit demonstriert der ÖKV in provokanter Weise, dass er sich nicht um das Tierschutzrecht schert.“ Wenn sich der ÖKV nicht an die FCI-Vorgaben gebunden fühle, könnte er jene Züchtungen zulassen, die aus Mops und Bulldogge wieder gesunde Hunde machen wollen. Stattdessen lade er eine weitere Qualzuchtrasse zur Ausstellung ein.
Behörde soll vor Ausstellung aktiv werden
Eine umfassende Sachverhaltsdarstellung wurde an die Bezirkshauptmannschaft Tulln übermittelt. „Wir erwarten, dass die Tullner Behörde noch vor der Ausstellung aktiv wird und klarstellt, dass die genannten Rassen nicht ausgestellt werden dürfen“, so Purtscher.
Vor einem Monat wurde ein Rechtsgutachten präsentiert, wonach bewusstes Wegschauen eine Beitragstäterschaft der Behörde und in bestimmten Fällen sogar Amtsmissbrauch begründen kann.
Quelle: OTS
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