Arbeiter erkämpft 9.000 Euro dank Arbeitszeitaufzeichnungen

Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Jennersdorf erhielt rund 9.000 Euro brutto an ausständigen Lohnbestandteilen nachbezahlt. Möglich machte das seine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten, mit der die Arbeiterkammer seine Ansprüche durchsetzen konnte.
Ein Beschäftigter aus dem südburgenländischen Bezirk Jennersdorf war bis Mitte 2026 in einem Lebensmittelbetrieb tätig. Nach Ende des Vollzeitarbeitsverhältnisses blieben Lohnbestandteile aus 2025 und Anfang 2026 offen – darunter geleistete Überstunden und anteilige Sonderzahlungen.
Der Arbeitgeber übermittelte zudem die Lohnabrechnungen für mehrere Monate im Jahr 2026 verspätet oder gar nicht. Der Arbeitnehmer wandte sich daraufhin an die AK-Bezirksstelle Jennersdorf.
Dokumentation sicherte Ansprüche
Die fehlenden Lohnabrechnungen erschwerten die Überprüfung der korrekten Lohnzahlung erheblich. „Zum Glück hat der Arbeitnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen geführt und damit alles schriftlich dokumentiert“, erklärt Reinhard Jud-Mund, Leiter der AK-Bezirksstelle Jennersdorf.
Dank der präzisen Aufzeichnungen und des nachweisbaren E-Mail-Verkehrs blieben die Verfallsfristen gewahrt. Nach der Intervention der Arbeiterkammer beim Dienstgeber wurden sämtliche offenen Ansprüche nachbezahlt.
Der ehemalige Arbeitgeber überwies schließlich rund 9.000 Euro brutto auf das Konto des Arbeiters. Der Fall zeigt, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
Quelle: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/Happy-End-fuer-Arbeiter-aus-dem-Suedburgenland.html
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