Arbeitsgruppe zu Sexualstrafrecht startet im September

Eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Sexualstrafrechts nimmt noch in diesem Monat ihre Arbeit auf. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob der Besitz von Missbrauchsdarstellungen volljähriger Personen strafbar werden soll.
Das Justizministerium hat am Donnerstag bestätigt, dass noch im September eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts ihre Tätigkeit aufnimmt. Im Zentrum steht die Frage, ob bei Missbrauchsdarstellungen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Auch Strafbestimmungen gegen Deepfakes sollen neu geregelt werden, kündigte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einem Interview mit der „ZIB2“ am Mittwochabend an.
Konkret geht es darum, ob der Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt oder Vergewaltigungen an volljährigen Personen unter Strafe gestellt werden soll. Während das Herstellen, Versenden und Verbreiten solcher Aufnahmen bereits strafbar ist, gilt dies für den Besitz noch nicht. Diese Lücke müsse nun geschlossen werden, so die Ministerin. Bereits im vergangenen Jahr seien Verbote von Upskirting und dem Versenden von Dick-Pics eingeführt worden. Sporrer zeigte sich im Interview „fassungslos“, dass sie „alle halbe Jahre vor einem neuen Phänomen stehe, das geregelt gehört“.
Europol-Einsatz gegen Online-Netzwerk
Im Juli berichtete Europol von einem Schlag gegen ein Online-Netzwerk von Männern, die ihre Partnerinnen betäubten und dann sexuell missbrauchten. Die Aufnahmen wurden anschließend ins Netz gestellt – oft in frauenfeindlichen Gruppen in sozialen Medien. Dort tauschten sich die Männer über ihre Erfahrungen aus, gaben einander Tipps und informierten über die Wirksamkeit von Drogen oder Betäubungsmitteln sowie deren Beschaffung.
Diese Verbrechen erinnern an den Fall der Französin Gisèle Pelicot. Sie war von ihrem damaligen Ehemann Dominique über knapp zehn Jahre immer wieder betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden.
Im Zuge der Operation „Medusa“ von Europol wurden vier neue solcher Netzwerke entdeckt. Laut der Ermittlungsbehörde gab es Dutzende Festnahmen und mehr als hundert Opfer und Täter. Neun Länder waren an dem Einsatz beteiligt. In Österreich gab es keine Fälle, die dem Netzwerk zuzuordnen sind, Österreich ist jedoch seit 6. August an „Medusa“ beteiligt.
Drei Fälle in Österreich
In Österreich gibt es bisher drei derartige Fälle von betäubten und vergewaltigten Frauen, ob diese mit solchen Netzwerken zusammenhängen, ist noch unklar. Neben einem Fall in Niederösterreich und Tirol erschüttert der Verdacht der tödlichen Vergewaltigung einer 40-Jährigen in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) in Oberösterreich.
Das Opfer war am 26. Juni mit stark blutenden Wunden in seinem Wohnhaus aufgefunden worden. Die Rettung konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Eine Obduktion brachte das ganze Ausmaß zutage. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, habe es gemeinsame sexuelle Handlungen des 51-jährigen Ehemanns und eines zweiten gleichaltrigen Verdächtigen an dem zu diesem Zeitpunkt „schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen“ Opfer gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Beide Männer sind in Haft. Ein dritter Mann hätte am Tatabend dabei sein sollen, erschien aber nicht.
Der zweite Täter könne aber mit jenen Handlungen, die schließlich zum Tod der Frau geführt haben, nicht in Zusammenhang gebracht werden – diese werden dem Ehemann zugeschrieben. Gegen die Männer wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person – in einem Fall mit Todesfolge – ermittelt.
Weitere Fälle in Tirol und Niederösterreich
Der Fall in Tirol betraf einen 44-Jährigen, der seine Lebensgefährtin und vermutlich auch Ex-Partnerin betäubt und missbraucht haben soll. Er ist ebenfalls in Haft. Beim Fall in Niederösterreich gibt es bereits ein Urteil. Der mittlerweile 43-Jährige, der im Jahr 2014 im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt und dann vergewaltigt haben soll, wurde im März zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der Niederösterreicher hatte sich in einschlägigen Chat-Gruppen mit anderen Männern über das Betäuben und die Missbrauchshandlungen an wehrlosen Frauen ausgetauscht. Rechtsanwältin Sonja Aziz, die die Frau des 43-Jährigen vertrat, berichtete im „Ö1 Morgenjournal“ von einem längeren Weg, bis der Fall aufgeflogen war. Die junge Mutter stürzte etwa über eine Stiege und musste ins Spital. Dort wurden Benzodiazepine im Blut gefunden, der Ehemann gab sich unwissend. Da sei ihrer Mandantin und dem Mann mit der Kinder- und Jugendhilfe gedroht worden. „Letztendlich wurden beide wieder heimgeschickt“, so Aziz. Sie forderte mehr Bewusstsein bei sexualisierter Gewalt bei Behörden und in Spitälern.
Grüne fordern mehr Tempo
Meri Disoski, Frauensprecherin und Frauenvorsitzende der Grünen, kritisierte, dass die Bundesregierung bei der Reform des Sexualstrafrechts ihrem eigenen Zeitplan Monate hinterher sei. Die zuständige Arbeitsgruppe starte erst jetzt, obwohl die Evaluierung und Verschärfung bereits für das zweite Quartal vorgesehen war. „Wir brauchen endlich 'Nur Ja heißt Ja' und einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen“, forderte sie Tempo bei der Umsetzung.
Quelle: APA
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