Arbeitsinspektorat kontrolliert Hitzeschutz-Regeln

Pia ProdingerPia Prodinger
Hitze-Warnung: 30°C gefühlte Temperatur, Kontrollen und Verordnungen im Betrieb
© Mit KI (Gemini) generiert

Das Arbeitsinspektorat hat heuer bereits 570 Kontrollen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz durchgeführt und dabei 140 Übertretungen festgestellt. Strafen werden derzeit kaum verhängt, stattdessen liegt der Fokus auf Beratung, so der ORF.

Seit heuer gilt in Österreich eine neue Hitzeschutzverordnung, die Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Das Arbeitsinspektorat hat in den vergangenen Monaten bereits 570 Betriebe überprüft und dabei 140 Verstöße dokumentiert.

Karlheinz Bauer, Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark, erklärt, dass aufgrund der Neuheit der Regelung zunächst auf Beratung statt auf Bestrafung gesetzt wird. „Dadurch, dass die Hitzeschutzverordnung so neu ist mit 2026, ist es so, dass wir jetzt einmal vornehmlich beraten“, so Bauer.

Regelungen für Innen- und Außenarbeiten

Bei Arbeiten im Freien tritt der Hitzeschutzplan ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad in Kraft – sobald die Hitzeschutzwarnung Stufe 2 ausgelöst wird. Unternehmen sind dann verpflichtet, einen schriftlichen Plan zu erstellen und auszuhängen.

Für Innenräume gilt die Empfehlung, dass die Temperatur 25 Grad nicht überschreiten sollte, sofern eine Klimaanlage vorhanden ist. Ist keine Kühlung verfügbar, müssen laut Bauer alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen werden: „Beschattung, Ventilatoren, Lüften in der Nacht, dass man die Wärme rauskriegt. Das sind die Dinge, die man halt dann machen sollte.“

Schulung der Beschäftigten vorgeschrieben

Die Verordnung schreibt vor, dass Mitarbeiter bei Außenarbeiten mündlich unterwiesen werden müssen. Sie sollen über gesundheitliche Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung informiert werden und lernen, wie sie Anzeichen von Überhitzung wie Hitzekollaps oder Sonnenstich erkennen. Auch Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen vermittelt werden.

Beschwerden werden vertraulich behandelt

Das Arbeitsinspektorat erhält bereits Meldungen von Beschäftigten, die Verstöße bemerken. Bauer betont, dass jeder Beschwerde nachgegangen wird – und zwar anonym. „Wir sind verpflichtet, solche Beschwerden als vertraulich zu behandeln“, erklärt er. Bei Kontrollen werde auch nicht bekannt gegeben, warum diese angesetzt wurden.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3362490/

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