Armutskonferenz kritisiert Bundesländer scharf

Die Armutskonferenz übt heftige Kritik an der Sozialhilfepolitik mehrerer Bundesländer. Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich würden einen „beschämenden Wettlauf nach unten“ betreiben, heißt es in einer Aussendung.
Die Armutskonferenz beklagt eine „destruktive Haltung“ der Bundesländer in der Sozialhilfedebatte. Insbesondere die Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich hätten sich auf einen „beschämenden Wettlauf nach unten zu Lasten Hilfesuchender“ eingelassen. Die Organisation spricht von einem „öffentlichen Wettbewerb, wer am widerlichsten zu den Ärmsten ist und am abwertendsten über sie spricht“.
In der Steiermark führe die Kürzung des Höchstsatzes automatisch zu weiteren Einschnitten: Betroffen seien die Wohnkostenpauschale, Zuschläge für Alleinerziehende sowie der Behindertenzuschlag. Menschen mit Behinderung würden doppelt getroffen, da sich ihr Zuschlag in Höhe von 18 Prozent prozentuell vom Höchstsatz berechne.
Oberösterreich wiederum feiere sinkende Anspruchszahlen in der Sozialhilfe, obwohl soziale Probleme von Teuerung bis Arbeitslosigkeit zunähmen. Die Armutskonferenz zieht einen drastischen Vergleich: „Das wäre so, als würde man sich bei mehr Unfällen über weniger Rettungseinsätze freuen. Oder bei steigender Hitze auf noch weniger Hitzeschutzmaßnahmen stolz sein.“
Eigener Gesetzesentwurf vorgelegt
Um eine konstruktive Debatte anzustoßen, hat die Armutskonferenz einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf präsentiert. Dieser soll legistische Lösungen für „vergessene und verschwiegene Probleme“ in der Sozialhilfe bieten.
Die Organisation listet zahlreiche Mängel auf: Die Soforthilfe funktioniere nicht, Wohnkosten seien nicht tragbar, Härtefallregeln fehlten. Menschen mit Behinderungen werde ein selbstbestimmtes Leben verweigert, gewaltbetroffene Frauen würden allein gelassen. Hilfestellung von Amtswegen gebe es nicht, Entscheidungsfristen seien zu lang und es träten große Mängel im behördlichen Vollzug auf.
Der Entwurf bringt weitreichende Neuerungen: Neben einer neu formulierten Zielbestimmung und einer wirksamen Soforthilfe sollen Entscheidungsfristen auf einen Monat verkürzt werden. Mindestsätze und Mindeststandards ersetzen bisherige Höchstsätze, tatsächliche Wohnkosten werden übernommen. Zudem werden die Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen begrenzt, Alleinerziehende einheitlich definiert und gewaltbetroffene Personen ausdrücklich einbezogen – ebenso wie Kosten für Kinder in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe.
Der Entwurf greife die „blinden Flecken der Debatte“ auf und sei eine Hilfestellung im Verhandlungsprozess, so die Armutskonferenz. Er enthalte Anregungen aus der Praxis und der sozialen Realität von Menschen, die in der Politik gerne verdrängt würden.
Quelle: OTS
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