Arzt wegen Tod eines Babys vor Gericht

Ein Mediziner steht am 20. August vor dem Landesgericht Krems. Ihm wird vorgeworfen, Ende Mai 2025 einen Kaiserschnitt zu spät vorgenommen zu haben. Das Baby verstarb infolgedessen.
Am 20. August findet am Landesgericht Krems ein Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung statt. Angeklagt ist ein Arzt, der Ende Mai 2025 einen Kaiserschnitt nicht rechtzeitig durchgeführt haben soll. Das Mädchen starb. Laut Staatsanwaltschaft hätte das Kind bei rechtzeitiger Operation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt.
Der Angeklagte muss sich in einer Einzelrichterverhandlung verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.
Vorwurf: Notwendige Untersuchungen unterlassen
Die werdende Mutter war am 31. Mai des Vorjahres um 7.30 Uhr ins Spital gekommen, nachdem Eröffnungswehen eingesetzt hatten. Der Mediziner soll als behandelnder Arzt eine medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchung nicht vorgenommen haben.
Trotz eines pathologischen CTG, ausbleibendem Geburtsfortschritt, vermindertem Fruchtwasser und einer Überschreitung des Geburtstermins um sieben Tage habe der Angeklagte gegen 10.30 Uhr keinen Kaiserschnitt durchgeführt, obwohl eine medizinisch dringende Indikation vorgelegen habe. Der Eingriff sei erst ab kurz nach 14.00 Uhr erfolgt. Das Baby verstarb an Sauerstoffmangel.
Quelle: APA
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