Attnang-Puchheim: Bebauungsplan wird geändert

In Attnang-Puchheim wird der Bebauungsplan Nr. 87 für die Ghegastraße angepasst. Auf neun Grundstücken soll künftig eine höhere Bebauung möglich sein, um ein förderfähiges Wohnbauprojekt zu ermöglichen.
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim hat eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 87 „Ghegastraße“ angekündigt. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 26. März 2026 und der fachlichen Prüfung durch den Planverfasser wird der Entwurf nun angepasst.
Konkret betrifft die Änderung die Grundstücke Nr. 208/1, 208/2, 208/5, 208/10, .906, .907, .908, .1401 und .1402. Auf diesen Flächen wird die zulässige Geschoßigkeit von zwei Geschoßen plus Dachgeschoß auf drei Vollgeschoße erhöht. Mit dieser Anpassung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Bauvorhaben mit drei Vollgeschoßen umzusetzen, das nach der oberösterreichischen Wohnbauförderung förderwürdig ist.
Einspruchsfrist läuft bis Ende Oktober
Die Änderung basiert auf einem Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2022, mit dem das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans eingeleitet wurde. Die Stadtgemeinde macht die geplante Änderung nun gemäß dem oberösterreichischen Raumordnungsgesetz öffentlich bekannt.
Alle Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, haben bis zum 28. Oktober 2026 die Möglichkeit, ihre Planungsinteressen schriftlich beim Stadtamt Attnang-Puchheim einzubringen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Entwurf des Änderungsplans liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.
Quelle: https://www.attnang-puchheim.at/2026/09/bebauungsplan-nr-87-ghegastrasse-2
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