Aufsichtsbeschwerde in Gmünd

Die Kärntner Landesregierung hat eine Beschwerde des ehemaligen Vizebürgermeisters Philipp Schober gegen die Stadtgemeinde Gmünd und den Bürgermeister geprüft.
Philipp Schober, ehemaliger Vizebürgermeister, hatte Ende Mai 2026 eine Aufsichtsbeschwerde bei der Abteilung 3 des Amtes der Kärntner Landesregierung eingebracht. Die Beschwerde richtete sich gegen den Bürgermeister und die Stadtgemeinde Gmünd.
Schober bemängelte mehrere Vorgänge: die fehlende Einladung eines Ersatzmitgliedes des Stadtrates, Änderungen bei Anzahl und Wirkungskreis der Ausschüsse sowie deren Besetzung. Zudem warf er dem Bürgermeister vor, das Abstimmungsergebnis bei Tagesordnungspunkt 12 c in der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2026 nicht korrekt festgestellt zu haben.
Keine Verstöße festgestellt
Die Aufsichtsbehörde kam nach Prüfung der am 27. Mai 2026 eingereichten Beschwerde zum Ergebnis, dass weder die Gemeinde noch der Bürgermeister gemeindeorganisationsrechtliche Bestimmungen verletzt haben. Weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen seien nicht erforderlich.
Sowohl die Abläufe rund um die Stadtratssitzung vom 9. April 2026 als auch die Neuorganisation und Besetzung der Ausschüsse in der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2026 wurden als rechtskonform eingestuft. Die Behörde stellte fest, dass die Ausschussbesetzung den gesetzlichen Bestimmungen und dem Verhältniswahlrecht entspricht.
Abstimmungsergebnis nachträglich bestätigt
Auch der Vorwurf bezüglich des Abstimmungsergebnisses bei Tagesordnungspunkt 12 c erwies sich als unbegründet. Der Bürgermeister hatte ein einstimmiges Ergebnis festgestellt – dieses wurde vom Gemeinderat in der darauffolgenden Sitzung bestätigt. Die Aufsichtsbehörde sah daher auch hier keine Verletzung gemeindeorganisationsrechtlicher Vorschriften.
Die vollständige Rückmeldung der Abteilung 3 liegt als PDF-Datei vor und kann im Stadtamt Gmünd im Original eingesehen werden.
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