Aussteigen im Stau auf Autobahn ist strafbar

Wer bei Staus auf der Autobahn sein Fahrzeug verlässt, riskiert eine Anzeige. Die Salzburger Polizei warnt vor dem Betreten der Fahrbahn – erlaubt ist das Aussteigen nur bei Pannen oder Notfällen, so der ORF.
Mit Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, drohen auf den Autobahnen wieder erhebliche Verkehrsbehinderungen durch den Reiseverkehr. Zahlreiche Autofahrer verlassen bei Stillstand ihre Fahrzeuge – zum Rauchen, Telefonieren, für Mahlzeiten oder um Hunde auszuführen. Manche nutzen die Wartezeit für Toilettengänge oder Gespräche mit anderen Reisenden. Vereinzelt wird sogar auf der Fahrbahn Fußball gespielt.
Polizei erstattet ausnahmslos Anzeige
Hans Wolfgruber von der Salzburger Landespolizeidirektion stellt klar: „Aus polizeilicher Sicht ist das Betreten der Autobahn tunlichst zu Unterlassen. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben.“ Nur bei Pannen oder in Notfällen sei das Verlassen des Fahrzeugs gestattet. Selbst dann müsse auf maximale Eigensicherung geachtet werden. Wer die Regelung missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen: „Es wird ausnahmslos Anzeige erstattet“, so Wolfgruber.
Als gefährlich bezeichnet der Polizeisprecher auch Fahrerinnen und Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich als Durchfahrt nutzen – darunter insbesondere Motorradfahrer.
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