B68-Begleitstraße: Wasserrechtliche Bewilligung fehlt

Pia ProdingerPia Prodinger
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Für eine geplante Begleitstraße zur B68 in der Steiermark liegt keine wasserrechtliche Bewilligung vor, obwohl die Trasse durch ein Hochwassergebiet führt. Die Grünen warnen vor Kosten für die Gemeinden und fordern Klärung vor Baubeginn.

Eine neue Begleitstraße zur B68 soll zwischen Studenzen (Bezirk Südoststeiermark) und Zöbing (Bezirk Weiz) entstehen. Die Trasse verläuft großteils im sogenannten HQ30-Bereich – einem Gebiet, das statistisch alle 30 Jahre überflutet wird. Das Wasserrechtsgesetz schreibt für Bauvorhaben in solchen Zonen eine Bewilligung vor. Diese liegt jedoch offenbar nicht vor, obwohl der Baubeginn bereits für den Herbst geplant ist.

Behörden bestätigen: Keine Bewilligung vorhanden

Die Grünen haben über das Informationsfreiheitsgesetz bei den zuständigen Stellen nachgefragt. Die Antworten zeigen Lücken auf:

  • Die Bezirkshauptmannschaft Weiz bestätigte am 11. Mai 2026, dass weder ein laufendes noch ein abgeschlossenes wasserrechtliches Verfahren existiert.
  • Die Abteilung 16 des Landes hielt am 22. Mai 2026 fest, dass keine rechtskräftige Bewilligung vorliegt und bisher nicht einmal ein Antrag gestellt wurde, um zu prüfen, ob eine Bewilligung erforderlich ist.
  • Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark lehnte die Anfrage ab, weil entsprechende Aufzeichnungen nicht vorhanden seien.

Der grüne Mobilitäts- und Kontrollsprecher Lambert Schönleitner kritisiert die Situation scharf: „Wenn hier eine Straße mitten durch ein Hochwasserabflussgebiet führt, ohne dass irgendjemand den wasserrechtlichen Rahmen dafür geklärt hat, ist das inakzeptabel. Das ist ein Pfusch, der am Ende den Gemeinden teuer zu stehen kommen kann.“

Gemeinden könnten auf Kosten sitzen bleiben

Das Land Steiermark baut die Begleitstraße, die betroffenen Gemeinden beteiligen sich aber an den Kosten. Sollten nach dem Bau zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen nötig sein, könnten die Gemeinden auf den Kosten sitzen bleiben, warnt Schönleitner. Er fordert vom Land, alle notwendigen Bewilligungen vor Baubeginn einzuholen: „Es darf nicht sein, dass Gemeinden am Ende auf den Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen sitzen bleiben oder für Schäden haften, weil im Vorfeld nicht sauber geprüft wurde.“

Grüne schlagen Alternativen vor

Die Grünen sehen das gesamte Projekt B68 Neu angesichts der budgetären Lage der Steiermark kritisch. Das Land steuere auf einen Schuldenstand in zweistelliger Milliardenhöhe zu. Mit rund einem Drittel der geplanten Summe ließen sich aus Sicht der Grünen rasch wirksame Verbesserungen umsetzen: Lärmschutz entlang der bestehenden Strecke, Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bestand und ein zeitgemäßer Ausbau des öffentlichen Verkehrs.

Quelle: https://zukunftsteiermark.at/b68-begleitstrasse-wasserrechtliche-bewilligung

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