Bad Ischl vergibt Weihnachtsunterstützung bis 110 Euro

Mona HopfingerMona Hopfinger
Kalender mit Datum 9. Nov. – 18. Dez. 2026, Geld und Notizblock mit Preisen auf einem Tisch vor einem Gebäude.
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Stadtgemeinde Bad Ischl zahlt heuer eine Weihnachtsunterstützung an einkommensschwache Haushalte. Anträge können von 9. November bis 18. Dezember eingereicht werden. Je nach Einkommen gibt es 110 oder 55 Euro.

Der Stadtrat von Bad Ischl hat Mitte September beschlossen, die Aktion „Weihnachtsunterstützung“ auch heuer durchzuführen. Anspruchsberechtigte Personen erhalten einen Zuschuss von 110 Euro, sofern ihr Haushaltseinkommen die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Liegt das Einkommen bis zu 50 Euro darüber, werden 55 Euro ausbezahlt.

Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße

Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 1.308,39 Euro, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften bei 2.064,12 Euro. Für jedes Kind mit Familienbeihilfe erhöht sich der Richtsatz um 230,95 Euro, für jede weitere erwachsene, selbsterhaltungsfähige Person um 1.273,99 Euro. Bei Lehrlingen wird ein Freibetrag von 298,43 Euro abgezogen.

Antragsteller müssen mit Hauptwohnsitz in Bad Ischl gemeldet sein und einen eigenen Haushalt führen. Pro Haushalt wird der Zuschuss einmal gewährt. Getrennte Haushalte liegen nur vor, wenn Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche, Sanitäreinheit und Wohn- oder Schlafraum leben.

Wer keinen Anspruch hat

Ausgeschlossen sind Personen mit Vertriebenen- oder Asylstatus, unterhaltsberechtigte Kinder mit eigener Wohnung sowie Personen mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde. Bei Heimunterbringung liegt kein eigener Haushalt vor.

Zum Einkommen zählen unter anderem Arbeitslohn, Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Kinderbetreuungsgeld und Einkünfte aus Vermietung. Nicht eingerechnet werden Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Alimente für Kinder, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Einkommen, die nur zwölf Mal jährlich bezogen werden, sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

Antragstellung im Stadtamt

Anträge können von 9. November bis 18. Dezember 2026 im Bürgerservice des Stadtamtes (2. Stiege, 1. Stock) zu den Parteienverkehrszeiten eingereicht werden. Vorzulegen ist ein Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen. Antragsformular und Richtlinien stehen auf der Website der Stadtgemeinde zum Download bereit.

Quelle: https://www.bad-ischl.ooe.gv.at/Weihnachtsunterstuetzung_2026

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